BAmberger Thema

Gibt es Straßenreinigung mancherorts zum Nulltarif? 18.12.2014
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GAL kritisiert Ungleichbehandlung in der Straßenreinigungssatzung

Pressemitteilung

Vor kurzem hat der Stadtrat routinemäßig die Satzung für Straßenreinigungs-, Abfallentsorgungs- und Entwässerungsgebühren erneuert bzw. die dort festgelegten Gebühren erhöht. Nicht verändert wurde dabei die Liste der von der Satzung erfassten Straßen – doch das will Petra Friedrich von der GAL-Stadtratsfraktion mit einem Antrag nun ändern.

Sie stört die Ungleichbehandlung, die seit Jahren besteht und nun erneut verlängert wurde. Denn es gibt Anlieger von Wegen und Zufahrten, welche die oben genannten Dienstleistungen des Entsorgungs- und Baubetriebs in Anspruch nehmen, ohne dass sie dafür eine Gebühr zahlen. „Auch bei diesen Straßen fährt zum Teil die Straßenreinigung durch, wird Müll abgeholt und natürlich fallen Entwässerungskosten an“, stellt Petra Friedrich fest. Sie hält es deshalb für inakzeptabel, dass bestimmte Straßen vom EBB „quasi kostenlos“ bedient werden.

Ein Beispiel ist ein Teil des Paradiesweges von immerhin ca. 1 km Länge. Die Zufahrt zu den dort befindlichen Häusern wurde bislang nicht von der Stadt als Straße erschlossen und ist deshalb nicht von der Straßenreinigungssatzung erfasst. „Diese Erschließungsgebühren für den Straßenbau haben sich die AnwohnerInnen mit Duldung der Stadtverwaltung bisher gespart. Stattdessen haben sie teilweise selbst Teer auf den Weg geschüttet und private stückweise Straßenbefestigungen angelegt“, so Friedrich. „Der EBB muss sich aber trotzdem um den Paradiesweg kümmern - und zwar gebührenfrei.“

In ihrem Antrag an OB Starke will Friedrich diesen Zustand der Ungleichbehandlung in der Straßenreinigungssatzung abschaffen und fordert dafür Vorschläge und einen Zeitrahmen. Sie will auch wissen, welche Wege und Zufahrten sonst noch von der Satzung nicht erfasst werden.

sys



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