BAmberger Thema

Tempo 30 am Babenbergerring:
Nicht so ernst gemeint?!
21.05.2015
Verkehr, Aktuelles, BA-Thema, Peter Gack
Am Babenbergerring gilt Tempo 30. Eingehal-
ten wird es so gut wie nie. Die Verwaltung
nahm das so hin. Nun lagen Vorschläge von
Anwohnenden auf dem Tisch – und sollten
gleich wieder drunter fallen. Auf Drängen der
GAL wurde das zumindest vorerst mal verhindert.
Es geht in die nächste Runde.

Bericht aus dem Umwelt-/Verkehrssenat

In der Bürgerversammlung im Oktober 2014 wurden die Gefahrenpunkte am Babenberger Ring im Umfeld der Einmündung Graf-Arnold-Straße (Zuweg zum Klemens-Fink-Zentrum für Gehörlose) angesprochen und von den Bürgerinnen und Bürgern der Auftrag an die Verwaltung gegeben,
a) eine Messstelle für Tempokontrollen einzurichten
b) zu prüfen, inwieweit am Babenbergerring 11 und 13 eine abknickende Vorfahrt eingerichtet werden kann
und c) zu prüfen, ob auf dem Babenbergerring zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn geschaffen werden können.

In einem ausführlichen Sitzungsvortrag kam die Verwaltung nun zu dem Schluss, dass keines der von den BürgerInnen angedachten Maßnahmen machbar sei.

Besonders "charmant" die Begründung zur Einrichtung einer Messstelle für Geschwindigkeitsmessungen. Wörtlich heißt es: "Probemessungen an drei aufeinander folgenden Tagen haben ergeben, dass sich ganze 2% der Kraftfahrer an die Geschwindigkeitsbegrenzung hielten. Man sieht deutlich, dass der Autofahrer die Anordnung km/h 30 nicht annimmt. Um nicht den Vorwurf der Abzocke aufkommen zu lassen, ist eine Verkehrsüberwachung nicht anzuraten bzw. sollte sie zurückgestellt werden, bis alle verkehrsrechtlichen Fragen geklärt sind."

Super! Wenn sich eh niemand an eine Regel hält, dann muss man den Regelverstoß auch nicht ahnden!

In einem anderen Sitzungsvortrag hat man übrigens genau umgekehrt argumentiert: "Die Auswertung der bisherigen Messungen hat eine Verstoßquote von nur 3,77 % ergeben. Dieses positive Ergebnis bedeutet, dass sich fast alle Verkehrsteilnehmer an die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h halten.  Eine Verstärkung der Überwachung in der Kloster-Banz-Straße ist daher fachlich nicht geboten."

Zum Glück konnte erreicht werden, dass die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger nicht gänzlich vom Tisch sind. Auch wenn sich die Mehrheit im Umwelt- und Verkehrssenat mit dem Vorgehen der Verwaltung einverstanden zeigte, so ließ die GAL diese vermessene Argumentation nicht gelten.

Die Position der GAL ist klar: Wenn es der politische Wille des Stadtrats ist, dass es dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, dann muss auch dafür gesorgt werden, dass die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird. Und wenn das aus rechtlichen Gründen derzeit angeblich nicht möglich ist, dann muss, z.B. über bauliche Veränderungen (Einrichtung von Parkplätzen, Aufzeichnung eines Tempo-30-Schildes auf die Fahrbahn) dafür gesorgt werden, dass die Rahmenbedingungen für eine rechtlich zulässige Überwachung geschaffen werden. Insofern beharrte die GAL darauf, dass die Verwaltung dem Stadtrat hierzu Vorschläge unterbreitet und bis zur nächsten Sitzung des Senats (im September) vorlegt.

Es ist also noch nicht jegliche Hoffnung begraben. Zwischenzeitlich wird immerhin schon mal eine Geschwindigkeitsanzeigetafel an dieser Stelle installiert. Dann können die, die sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, zumindest ablesen, wie weit sie daneben liegen.

Peter Gack


Vorschlag aus der Bürgerversammlung: Aus den wilden (teils rechtswidrigen) Parkplätzen sollen geordnete werden, um den Verkehr zu verlangsamen. Das wäre auch von Vorteil für den Stadtbus, der durch das ungeordnete Parken häufig behindert wird.


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