BAmberger Thema

Mehr Vertragssicherheit gegenüber Investoren 14.09.2015
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GAL will verhindern, dass Investoren sich um Pflichten aus städtebaulichen Verträgen drücken

Pressemitteilung

Die GAL-Stadtratsfraktion will künftig städtebauliche Vereinbarungen besser absichern. Darauf zielt ein Antrag der Fraktionsvorsitzenden Ursula Sowa ab. Sie bezieht sich damit auf bittere Erfahrungen der letzten Jahre, wie etwa den noch ausstehenden Spielplatz in der Koppenhofkaserne, die nicht gebauten Uferwege bei den Wasserhäusern auf dem ERBA-Gelände oder die Sanierung des ERBA-Schleusenwärterhäuschens, die ebenfalls nicht wie gewünscht ablief.

„Leider kommt es immer wieder vor, dass die Stadt über einen städtebaulichen Vertrag mit Bauinvestoren etwas vereinbart, das diese dann nicht einhalten. Anwesen werden weiterverkauft, Investoren gehen pleite oder kommen ihrer Pflicht einfach nicht nach“, erläutert Sowa. Dabei trage meist die Stadt bzw. die Bamberger Bevölkerung den Schaden davon, und das müsse künftig konsequenter verhindert werden.

Handlungsbedarf sieht die GAL, da aktuell mehrere Projekte anstehen, bei denen etwaige Vereinbarungen mit Bauträgern gut abgesichert werden müssten: das gesamte Konversionsgelände, die Unteren Mühlen oder das Hallenbad am Margaretendamm.

Konkret schlägt Ursula Sowa vor, künftig in allen städtebaulichen Verträgen immer Dienstbarkeiten und Bankbürgschaften in ausreichender Höhe einzurichten. Eine Dienstbarkeit, so erklärt sie, werde im Grundbuch eingetragen, so dass die Stadt ihr Recht auf Erfüllung der Vertragspflicht auch durchsetzen könne, wenn der Investor das Anwesen verkauft, also gegenüber dem Rechtsnachfolger. Eine Bankbürgschaft versetzt die Stadt in die Lage, bei Nichterfüllung der Vertragspflicht auf diese Bürgschaft, also Geld, zurückzugreifen und das Vereinbarte anstelle des säumigen Investors selbst herzustellen und zu finanzieren.

sys

 

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