BAmberger Thema

Kein Wohnungsmangel für Touris 24.07.2017
Bauen+Denkmal, Aktuelles, BA-Thema
Eine Zweckentfremdungssatzung wird es für Bamberg nicht geben. Dem Problem zunehmender Ferienwohnungen will man beikommen – wenn auch nur im Weltkulturerbe. Zweckentfremdung von Wohnungen als Büros, Kanzleien oder einfach nur durch Leerstand bleibt aber ungeahndet.

Bericht aus dem Konversionssenat

Gibt man „Ferienwohnung Bamberg“ in die Suchmaschine ein, scheint die halbe Sandstraße aus Appartements für Tourist*innen zu bestehen. Die GAL beantragte deshalb schon im Februar 2016, die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung zu prüfen. Auf Recherche der Stadtverwaltung wurden damals 330 Ferienwohnungen festgestellt, plus Dunkelziffer. Ein Großteil davon war baurechtlich nicht genehmigt. Die größte erfasste Dichte befindet sich unter anderen in der Fischerei, in der Oberen Sandstraße und in der Tocklergasse.

Nach dem bayerischen Zweckentfremdungsgesetz können Kommunen selbständig aktiv werden: Sobald eine Kommune Wohnraummangel feststellt, kann sie eine Satzung erlassen und dann gegen Zweckentfremdung vorgehen. Eine solche liegt dann vor, wenn ein Wohnraum länger als drei Monate leer steht oder zum Beispiel als Ferienwohnung, Zahnarztpraxis oder Maklerbüro genutzt wird. Ist dies nicht von der Kommune genehmigt, kann sie Bußgelder verhängen bzw. anordnen, die Zweckentfremdung zu beendigen. Der Bayrische Landtag hat mit Wirkung vom 29. Juni 2017 das Zweckentfremdungsgesetz sogar noch verschärft und den Kommunen noch wirkungsvollere Mittel zur Durchsetzung an die Hand gegeben. In einer Pressemitteilung aus dem Innen- und Bauministerium appelliert man an die Kommunen, dieses Instrument auch zu nutzen.

Das meint auch die GAL: „Gerade in Bamberg fehlt es an erschwinglichen Wohnungen für Familien und Studierende“, stellte GAL-Antragstellerin Petra Friedrich in der Sitzung des Konversionssenats fest. „Durch Ferienwohnungen, aber auch andere Um- oder Nichtnutzung werden Wohnräume dem Immobilienmarkt entzogen und führen zu weiter steigenden Preisen.“ Eine örtliche Zweckentfremdungssatzung könne hier effektiv eingreifen.

Doch die Stadtverwaltung in Bamberg ist da anderer Meinung. Ihr zufolge ist eine Zweckentfremdungssatzung nicht empfehlenswert. Begründung: Eine solche Satzung müsste für das gesamte Stadtgebiet und jede Form der Zweckentfremdung gelten, würde einen hohen bürokratischen Aufwand hervorrufen und den Eigentümer*innen gewissermaßen einen Vermietungszwang aufbürden. Das will man im Rathaus von Bamberg aber nicht.

Während der Sitzung des Konversationssenats stellte BA-Stadtrat Herbert Lauer einen alternativen Vorschlag zur Begrenzung von Ferienwohnungen vor. Ein einfacher Bebauungsplan für das Gebiet des Weltkulturerbes oder Teilbereiche soll die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen ausschließen oder begrenzen. Ausnahmen für Ferienwohnungen werden zugelassen, sofern diese nicht fünf Prozent aller Wohnungen im betreffenden Gebiet überschreiten. Dem Antrag stimmten alle Fraktionen zu.

Die GAL ist erleichtert über den Kompromissvorschlag, hätte sich aber ein restriktiveres Vorgehen der Stadt gewünscht. Sowa erinnerte an Venedig, dort werden für die Zukunft mehr Tourist*innen als Bewohner*innen vorausgesagt. „So eine Lage soll sich für Bamberg nicht einstellen. Man muss nun ein gesundes Maß zwischen Wohnungen und Ferienwohnungen finden. Denn der Charme einer Weltkulturerbestadt beruht nicht nur auf den historischen Gebäuden, sondern auch auf den Bewohner*innen, die sie mit Leben füllen.“ Sowa wies darauf hin, dass laut aktuellem Gutachten aktuell 350 Wohnungen in Bamberg fehlen.

Hannah Witzenrath / sys


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