BAmberger Thema

Bamberg bleibt glyphosatvernebelt 27.09.2018
Umwelt+Klima, Aktuelles, BA-Thema
Ein schnelles Aus für das krebsverdächtige und insektenkillende Pflanzenschutzmittel strebt der Umweltsenat nicht an. Man lässt sich Zeit. Und Pächter*innen will man schon gar nicht verärgern.

Bericht aus dem Umweltsenat

Glyphosat wird im Verantwortungsbereich der Stadt Bamberg auch weiterhin fröhliche Urständ halten. Krebskrankheiten hin, Bienensterben her. Nicht nur, weil die Bundesregierung (allen voran der damalige CSU-Landwirtschaftsminister „so isser halt“ Schmidt) ein EU-Verbot verhindert hat, sondern auch weil die Stadt nicht einmal auf ihren eigenen Flächen einen Glyphosat-Stopp ernsthaft durchsetzen will.

Auf den Grün- und Friedhofsflächen der Stadt, die von ihr selbst bewirtschaftet bzw. gepflegt werden, wird zwar schon seit einiger Zeit kein Glyphosat mehr eingesetzt, das ist natürlich positiv. Das macht aber halt auch nur einen sehr geringen Anteil an allen städtischen Flächen aus. Relevant sind die 170 verpachteten landwirtschaftlichen Flächen. Hier kann die Stadt nichts verbieten, aber immerhin per Vertrag einen Verzicht verbindlich festlegen.

Genau das wollte je ein Antrag von SPD und GAL erreichen. Doch man stieß auf massiven Widerstand bei den betroffenen Pächter*innen, und sowohl Stadtverwaltung als auch Stadtratsmehrheit knickten ein. Nicht sofortige Vertragsverhandlungen und Vertragsänderungen stehen nun an, sondern bienentödliche Geruhsamkeit: Man will sich bis 2020 Zeit lassen, um mit den Pächter*innen überhaupt erst mal Kontakt aufzunehmen und ihnen einen Glyphosat-Verzicht nahe zu legen. Und dafür lässt man ihnen wieder bis 2022 Zeit. Erst wenn sie sich bis dahin nicht bereit erklären, werden Altverträge nicht verlängert.

Bis dahin wird an vielen anderen Stellen – in anderen Kommunen, im Bund, in der EU – vermutlich mehr passieren als im glyphosatnebligen Bamberg, weshalb GAL-Sprecherin Gertrud Leumer bei der Umweltsenatssitzung zu Recht sagte: „Die Stadt Bamberg muss aufpassen, dass sie beim Glyphosat-Stopp nicht am Ende die Letzte ist.“

 

Für kommunalpolitisch Interessierte lohnt ein genaueres Hinschauen auf den Werdegang eines politischen Ziels  ...  Anträge, und was aus ihnen wurde:

 

Zunächst stellte die SPD (Sebastian Niedermaier) im Oktober 2017 folgenden Antrag:

Die Stadtverwaltung soll die Nutzung von Glyphosat auf allen städtischen Flächen verbieten.
Die Stadt Bamberg sollte eine Vorreiter im Umwelt- und Naturschutz einnehmen und durch den Verbot von Glyphosat darauf hinwirken, dass auch auf anderen Flächen im Stadtgebiet kein Glyphosat mehr zum Einsatz kommt. Deshalb sollte der Einsatz von Glyphosat auf allen Flächen die der Stadt Bamberg gehören und die an Gärtner und Landwirte verpachtet sind, schnellstmöglich verboten werden.

 

Weil eine Kommune kein Verbot aussprechen kann und aus unserer Sicht noch eine Konkretisierung nötig war, schoben Gertrud Leumer und Tobias Rauch von der GAL als Ergänzung folgenden Antrag im Dezember 2017 nach:

In Ergänzung zum SPD-Antrag beantragen wir folgendes:

  1. Beim Ziel eines Verbots von Glyphosat auf städtischen Flächen (Punkt 1 des SPD-Antrags) ist zu beachten, dass dazu nicht nur öffentliche Flächen gehören, sondern auch die von z.B. Schulen, Sportanlagen und allen anderen Einrichtungen im Eigentum der Stadt. Die dort zuständigen Angestellten (Hausmeister) werden entsprechend instruiert.
  2. Auch alle Flächen von Tochterunternehmen der Stadt (Stadtbau GmbH, Stadtwerke, Sozialstiftung etc.) werden künftig glyphosatfrei gepflegt. Entsprechende Anweisung ist der jeweiligen Geschäftsführung zu geben.
  3. Private Unternehmen, die im Auftrag der Stadt/städtischer Einrichtungen/Tochterunternehmen Grün-, Sport- und Verkehrsflächen pflegen, werden zu einem Glyphosatverzicht künftig vertraglich verpflichtet. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt. Bei einer Vertragsverlängerung ist der Vertrag entsprechend abzuändern.
  4. Beim Abschluss neuer Pachtverträge für landwirtschaftliche und Kleingartenflächen wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der/die Pächter*in zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet. Bei einer Vertragsverlängerung ist der Vertrag entsprechend abzuändern.
  5. Städtische Stellen, die Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit privater Gartenpflege erbringen, weisen nachdrücklich auf das Ziel eines „glyphosatfreien Bambergs“ sowie auf das geltende Verbot der Anwendung glyphosathaltiger Mittel auf befestigten Flächen hin und vermitteln den Zugang zu Informationsquellen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten.

 

Und dieser Beschluss ist am Ende bei der Umweltsenatssitzung am 18.9.2018 herausgekommen:

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.
  2. Der Umweltsenat empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:
    Ab sofort sind beim Abschluss neuer Pachtverträge für landwirtschaftliche und Kleingartenflächen eine Passage bezüglich des vollständigen Verzichts auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen durch das Immobilienmanagement mit vorzusehen. Dies gilt entsprechend auch für Vertragsverlängerungen.
  3. Das Immobilienmanagement tritt bis Ende 2020 mit den Pächtern - vor dem Hintergrund des Endes der Zulassung von Glyphosat im Dezember 2022 - mit dem Ziel in Kontakt, neue Pachtverträge mit Wirkung ab dem 01.01.2023 abzuschließen, die eine Passage bezüglich des vollständigen Verzichts auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen vorsehen. Kommt es bis zum 31.12.2020 zu keinen Neuabschlüssen, werden die entsprechenden Altverträge zum 31.12.2022 gekündigt.
  4. Den Inhabern bestehender Pachtverträge ist das in Anlage beigefügte Informationsschreiben über Glyphosat durch das Immobilienmanagement zur Kenntnis und mit der Bitte zu übermitteln, wenn möglich auf den Einsatz von Glyphosat auf den gepachteten Flächen zu verzichten.
  5. Der Umweltsenat empfiehlt den Aufsichtsräten der städtischen Töchterunternehmen, sich mit der Frage nach dem Umgang mit Glyphosat zu befassen.
  6. Die Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.10.2017 sowie der GAL-Stadtratsfraktion vom 11.12.2017 sind hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

sys



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