BAmberger Thema

Moschee im Hainviertel? 2.10.2018
Bauen+Denkmal, Aktuelles, BA-Thema, Soziales
Die Wellen schlugen hoch, nachdem kurz vor der Bausenatssitzung im September erregte Mails mit beachtlichen Vorurteilen und Fehlinformationen über die Stadtratsmitglieder herein brachen und ähnliche Flugzettel in den Briefkästen benachbarter Hain-Bewohner*innen landeten. Die Forderung: Verhinderung einer Moschee im so genannten Herold-Haus in der Schützenstraße.
Doch worüber diskutieren wir hier überhaupt? Ein Fakten-Check.
Und am Ende der Standpunkt der GAL.

Wie groß soll die Moschee werden?

Der Islamische Kulturverein will das Erdgeschoß des Herold-Hauses anmieten, es umfasst 1344 qm Nutzfläche. Das Erdgeschoß wurde bisher für Büroräume genutzt und besteht vorwiegend aus vielen kleinen Räumen. Ein großer Raum von ca. 100 qm Größe soll als Gebetsraum für Männer genutzt werden, ein weiterer Raum von ca. 40 qm Größe als Gebetsraum für Frauen. Die anderen Räume sind für Unterricht, Büro, Lager, EDV und als Gruppenräume gedacht. Der Begriff Moschee könnte daher etwas hoch gegriffen sein und größere Ausmaße suggerieren als tatsächlich gegeben sind.

 

Gehen Wohnungen verloren?

Nein, im Erdgeschoß des Heroldhauses befanden sich keine Wohnungen. Es war auch bisher nur für Büronutzung zugelassen und wäre für Wohnnutzung nicht geeignet. Die übrigen Stockwerke waren und bleiben für Wohnen vorgesehen, das aktuelle Bebauungsplanverfahren läuft noch, um dies zu sichern. Denn der neue Eigentümer des Herold-Hauses wollte eigentlich ein Hotel daraus machen, was eine große Mehrheit im Stadtrat aber zum Glück verhindern will. Im September genehmigte der Bausenat die Umwandlung von Büros in neun Studentenappartments im ersten Obergeschoß des Herold-Hauses.

 

Wie oft wird die Moschee genutzt?

Für gläubige Muslime gilt das Gebot, fünf Mal am Tag an ganz bestimmten Zeiten zu beten. Dies tun sie in aller Regel nicht in der Moschee, sondern an dem Ort, wo sie sich gerade befinden und dann nur für ein paar Minuten. Nur einzelne Betende kommen unter der Woche tagsüber in die Moschee und beten dann ca. eine halbe Stunde. Einmal in der Woche, nämlich Freitag mittags, beten Muslime jedoch traditionell gemeinsam in der Moschee, vergleichbar den christlich Gläubigen am Sonntag. Diese Freitagsgebete umfassen auch eine Predigt und dauern deshalb ca. eine Stunde.
Außerdem sollen Sonderveranstaltungen stattfinden, wie etwa Vorträge und besondere religiöse Feste. Es gibt elf muslimische Feiertage, die aber – ebenfalls vergleichbar dem Christentum – nicht alle aufwändig gefeiert werden.

 

Welche Auswirkungen auf die Umgebung sind zu erwarten?

Die Freitagsgebete laufen ohne Musik ab. Es gibt aber vor Ort eine Sprach- und Tonverstärkeranlage – diese muss lärmimmissionsschutzrechtliche Vorschriften einhalten, weshalb der Stadtverwaltung noch ein schallschutztechnischer Nachweis vorgelegt werden muss.

Bei Sonderveranstaltungen wird mit mehreren hundert Teilnehmenden gerechnet. Wo sich Menschen versammeln, erzeugen sie selbstverständlich Verkehr, das ist bei einer Moschee nicht anders als bei christlichen Kirchen oder Veranstaltungsräumen, die es übrigens gleich um die Ecke im Hainviertel gibt: das Priesterseminar am Heinrichsdamm und die Josefskirche in der Balthasar-Neumann-Straße.

 

Wer betreibt die Moschee?

Betreiber ist der „Öffnet externen Link in neuem FensterDeutsch-Arabische Kulturverein Islamisches Kulturzentrum“. Nach eigenen Angaben finanziert er sich ausschließlich aus Spenden seiner Mitglieder. Er ist der sunnitischen Glaubensrichtung innerhalb des Islam zuzurechnen, das ist die weltweit am meisten verbreitete Strömung.

Dieser Verein ist nur lokal organisiert und gehört keinem Dachverband an, im Gegensatz zu den anderen beiden Moscheen in Bamberg: Die Moschee in der Coburger Straße gehört zu Öffnet externen Link in neuem FensterDITIB, die Moschee Merkezefendi Camii in der Jäckstraße zum Öffnet externen Link in neuem FensterVerband der Islamischen Kulturzentren, beide sind vorwiegend von türkischstämmigen Mitgliedern geprägt.

 

Wer und wie viele Menschen gehören zur Zielgruppe der Moschee?

Das ist schwer zu sagen. Vom deutsch-arabischen Kulturverein fühlen sich vor allem Zugewanderte aus dem Irak und Syrien angesprochen. Diese anerkannten Flüchtlinge bilden aktuell eine Gruppe von rund 1000 Menschen (93 männlich und 55 weiblich Irak, 526 männlich und 325 weiblich Syrien). Davon sind übrigens 323 Kinder im Alter bis 15 Jahre. Nicht alle von ihnen sind Muslime, über die Religionszugehörigkeit wird jedoch keine Statistik geführt. Manche der irakischen und syrischen Muslime besuchen die türkischen Moscheen in Bamberg. Hingegen gibt es auch muslimisch gläubige Menschen aus Äthiopien, Eritrea, Somalia oder anderen Ländern, welche die arabische Moschee besuchen. Ob und wie viele Menschen aus dem Anker-Zentrum den Weg in die Moschee nehmen, ist nicht zu beziffern.

 

Wie war das bisher in der Gönnerstraße?

Bisher ist die arabische Moschee in der Gönnerstraße 33 untergebracht, wurde aber nun zu klein. Beschwerden von Anwohnenden sind der GAL bisher nicht zu Ohren bekommen, mehrere grüne Mitglieder wohnen selbst in der Nähe dieser Adresse. Der Kulturverein nahm mit seiner dortigen Moschee regelmäßig am Tag der offenen Moschee am 3.10.2018 teil und hat nach eigenen Aussagen vor, dies auch künftig am neuen Standort zu tun, um den Austausch mit Anwohnenden und Interessierten zu pflegen.

 

Wie war die Nutzung durch den Verein bisher im Herold-Haus?

Tatsächlich konnte der Islamische Kulturverein die Räume schon zweimal im Jahr 2018 zu einzelnen (von der Stadt genehmigten) religiösen Veranstaltungen nutzen: beim Zuckerfest und beim Mekka-Fest. GAL-Stadträtin Kiki Laaser, die den Islamischen Verein bei seiner Suche nach neuen Räumen unterstützt hat, war beide Male vor Ort und hat keine Schwierigkeiten mitbekommen. Beim Zuckerfest mit mehreren hundert Teilnehmenden kam die Polizei um 11:30 Uhr kurz vorbei, um zu fragen, ob mit den Vorbereitungen alles okay sei, aber zu diesem Zeitpunkt war das Fest schon vorbei (es handelt sich um ein Frühstücksfest zur Beendigung der Fastenzeit Ramadan).

 

Was ist an dem Vorwurf dran, es handle sich bei dem Deutsch-Arabischen Kulturverein oder einzelnen Mitgliedern um extremistische Salafisten?

Bislang ist dies eine reine Behauptung, Belege dafür sind der GAL nicht bekannt. Im Verfassungsschutzbericht 2017 taucht der Verein nicht auf. Auch in der Wunderburg ist der Verein in dieser Hinsicht bislang nicht auffällig geworden. Die GAL hat beim Landesamt für Verfassungsschutz nachgefragt, ob der Kulturverein bisher auffällig wurde. Von dort kam die Antwort, dass keine Hinweise auf extremistische Aktivitäten innerhalb des Vereins vorliegen.

 

Wie ist die Beschwerdeführung gegen die Moschee einzuordnen?

Obwohl seit Wochen die Pläne bekannt sind, erreichten die Stadtratsmitglieder zwei Tage vor der geplanten Beschlussfassung im Bausenat mehrere Mails mit immer demselben Tenor und auffallend oft auch demselben Wortlaut, teilweise mehrere Mails aus derselben Familie. Es handelt sich allem Anschein nach um eine organisierte Initiative aus einer Quelle. Darin sind leider zahlreiche Vorurteile und Fehlinformationen zu finden, welche die GAL durch ihren Fakten-Check gerne ausräumen möchte. Kurz vor der Bausenatssitzung wurde der Tagesordnungspunkt abgesetzt, mit der offiziellen Begründung, für eine Genehmigung würden noch Nachweise fehlen.

 

Wie steht die GAL zur Moschee?

Die Religionsfreiheit und die Freiheit der Religionsausübung ist ein wichtiges Grundrecht und fester Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Werteordnung. Das Gebäude ist für diese Nutzung geeignet, so dass baurechtlich bislang nichts einer Zulassung entgegensteht.

Wir begrüßen es, wenn Migrant*innen inmitten unserer Gesellschaft mit ihrer Kultur verankert sind, genau das ist Integration. Der Haltung, dass im Haingebiet eine Moschee (oder besser gesagt: islamische Gebets- und Kulturräume) nichts zu suchen hat, widerspricht die GAL. Denn wir halten es gerade für falsch, Kulturen zu separieren und bestimmte Wohnviertel „ethnisch rein“ zu halten.

Ebenso selbstverständlich wie Religionsfreiheit ist für uns aber auch, dass alle das Grundgesetz und die Werte unserer offenen Gesellschaft zu achten haben wie etwa die Gleichberechtigung der Geschlechter oder die Freiheit der sexuellen Orientierung. Wir wollen keine Hinterhof-Moscheen, rechtsfreien Räume oder Parallelgesellschaften. Auch deshalb begrüßen wir eine Moschee mitten im Hain. Wer Zugewanderte an den Rand drängt, befeuert eher den viel befürchteten Extremismus, als dass er ihn verhindert. Das Kulturzentrum sollte  deshalb gerade auch von bestehenden städtischen Institutionen wie VHS (für Sprachkurse), Stadtbücherei (für Vorträge), Theater (für Aufführungen) usw. mit genutzt werden, um Begegnung zu ermöglichen und zu fördern.

Integration heißt Austausch, heißt auch Reibung, manchmal Fremdheit und Unverständnis, im besten Falle aber auch Neugier, sich aufeinander Einlassen, sich Annähern und gegenseitigen Respekt. Genau das kann hier gelingen.

sys/K.L.

 


Grundriss des Erdgeschoßes Herold-Haus, für das eine Nutzungsänderung beantragt wurde. Grün schraffiert der Gebetsraum für Männer, rot der Gebetsraum für Frauen.


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