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Jobcenter Bamberg nicht nur am Rande der Legalität 4.08.2011
Soziales, Aktuelles, BA-Thema
In der Praxis werden Vorschriften, die betroffene HilfeempfängerInnen vor staatlichen Übergriffen schützen oder ihre Rechte sichern sollen sollen, häufig nicht beachtet.

Für Frau von der Leyen liegt es nur am Namen: Hartz IV klingt ihr nicht schön genug und deswegen sei das Image des Arbeitslosengeldes II auch so mies. Für viele Bamberger/innen ist das nicht das Problem. Sie werfen dem Jobcenter zunehmend Rechtsüberschreitungen vor.

"Sie waren in meiner Abwesenheit in meinem Zimmer", beklagt sich Robert F. (Name geändert). Robert musste nach seinem erfolgreich absolvierten Studium zuerst Hartz IV beantragen und blieb in seiner studentischen Wohngemeinschaft wohnen. Die so genannten "Sozialfahnder" des Jobcenters störten sich bei ihrem Hausbesuch in der WG nicht daran, dass der betroffene Jobcenter-Kunde nicht zuhause war. Sie erzählten der Mitbewohnerin an der Gegensprechanlage, dass auch in Roberts Abwesenheit eine Begehung der WG rechtens sei. Dann ließen sie sich die Räumlichkeiten der WG ausführlich zeigen und erklären. Auch Roberts Zimmer wurde natürlich in Augenschein genommen.

Aber es ist auch der ganz normale Verwaltungsapparat des Bamberger Jobcenters, der es mit dem Einhalten von Gesetzen nicht so genau nimmt:

Der sog. Antragsabgabeservice lässt nach der Öffnung um 7:30 Uhr nur 10 Anträge zur Bearbeitung zu. Das wurde von diversen Sozialanwälten in Bamberg bereits gerügt, hat sich aber bis heute nicht geändert.

Oder: Die in Bamberg zulässige Miete in Höhe von 340 EUR setzt sich zusammen aus der Miete und den Nebenkosten. Auch diese Praxis ist schlicht rechtswidrig.

Oder: Die Kopien, die von den intimen Daten der Kunden des Jobcenters gemacht werden, wie z.B. von den Kontoauszügen, sind rechtlich nicht zulässig.

Bianca M. (Name geändert) musste 30 Bewerbungen verfassen, bevor sie ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II abgeben durfte. Diese rechtswidrige Praxis ist gängige Praxis in Bamberg. Auf ihre Anfrage, "von welchem Geld sie bis dahin Leben solle", erhielt sie ein schroffes "Wir haben unsere Anweisungen" von der Sachbearbeiterin.

Das Jobcenter Bamberg hat also nicht nur das Problem mit dem Namen Hartz IV. Vielmehr wäre es schön, wenn die Mitarbeiter sich zuerst einmal an das geltende Recht und Gesetz halten würden.

David Klanke



Gerd Altmann moshxl.de pixelio.de


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