Zwischenstand
Die GAL beantragte im Juli 2011, die Angemessenheitsgrenzen bei Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Hintergrund ist, dass es für Menschen, die ihren Lebensunterhalt mit Hartz IV bestreiten müssen, bei der angespannten Wohnungsmarktlage inzwischen kaum mehr möglich ist, die Wohnkosten damit zu decken. Das, was ihnen als angemessen zugestanden wird, reicht auf dem Wohnungsmarkt nicht aus, tatsächlich angemessenen Wohnraum zu bezahlen. Mehr dazu in unserer Pressemitteilung vom 26.7.11.
Jetzt hat der Oberbürgermeister reagiert: Er teilt die Auffassung der GAL und hat bereits verwaltungsinterne Vorbereitungen getroffen. Am 10.11. wird sich der Familiensenat damit befassen, am 30.11. die Vollsitzung beschließen. Ab 1.1.2012 sollen dann neue Sätze gelten.
sys