BAmberger Thema

Dem gläsernen Rathaus ein Stück näher 30.09.2011
Finanzen, Aktuelles, BA-Thema, Peter Gack
Bamberg hat jetzt eine Informations-
freiheitssatzung (IFS) und verschafft damit
den Bürgerinnen und Bürgern das Recht
auf freien Zugang zu Informationen, die
bei der Stadt gespeichert sind.

Es bedurfte eines langen Atems. Angestoßen durch einen Antrag der Fraktion Freie Wähle Bamberg und unterstützt von der GAL-Stadtratsfraktion befasste sich der Stadtrat bereits im Juli vergangenen Jahres mit der Einführung einer IFS. Damals wollte man mehrheitlich noch die Erfahrungen aus anderen Städten abwarten. Der Antrag der GAL, unverzüglich einen Satzungsentwurf vorzulegen, fand noch keine Zustimmung.

Nun brachten FWB und GAL das Thema nochmals auf die Tagesordnung. Und umso erfreulicher ist es, dass jetzt ihrem Wunsch entsprochen und bei der erneuten Beratung gleich ein Satzungsentwurf von Seiten der Verwaltung eingebracht wurde. Dieser fand Zustimmung im Finanzsenat und in der Vollsitzung des Stadtrates und wurde einstimmig angenommen. Damit reiht sich die Stadt Bamberg nun ein in die Reihe anderer Städte, wie Passau, Würzburg, Ingolstadt, München, Nürnberg u.v.m.

Und was bedeutet das?

Mit dem neuen Rechtsmittel besteht ab sofort für alle BürgerInnen Bambergs die Möglichkeit, ins Rathaus zu gehen und die Akten der Stadt einzusehen und auch als Kopie mitzunehmen. Oder anders ausgedrückt: Mit ihr haben die Menschen in unserer Stadt erstmals ein verbrieftes Recht, Antworten auf ihre Fragen zu bekommen.

Wenn jemand bspw. wissen will, wie viel sich Bamberg die Landesgartenschau genau kosten lässt oder wie die extremen Kostensteigerungen bei den Brücken zustande kamen, oder wie viele Bamberger Kinder von Hartz IV leben müssen, muss Ihnen die Stadt in Zukunft Antwort geben, und zwar innerhalb von einem Monat, wie in § 5 der IFS geregelt ist. Bisher war die Herausgabe der Akten vom Wohlwollen der Amtspersonen abhängig und nicht immer ganz so einfach.

Aber der Verwaltungsaufwand kostet auch was:

Mündliche und einfache schriftliche Auskünfte werden gebührenfrei erteilt, es können aber auch – je nach Auskunftsumfang - Gebühren von bis zu 500 Euro entstehen. Dies wurde zwar von Seiten der GAL moniert, aber um eine einstimmige Zustimmung nicht zu gefährden, erst einmal für die Probephase akzeptiert. Sollte es im Verwaltungsvollzug hier Probleme geben, muss nachgebessert werden.

Kritik von Seiten der Freien Wähler erntete auch die Tatsache, dass das Auskunftsersuchen immer beim Bürgermeisteramt und nicht beim zuständigen Fachamt zu stellen ist. Auch da könnte in der nächsten Runde – wenn die ersten Erfahrungen vorliegen – nachgebessert werden.

Interessant, dass sich die CSU-Fraktion überhaupt nicht an der Diskussion beteiligt hat. Ein Schuft, wer Böses dabei denkt…

Peter Gack


Über Erfahrungsberichte (Kritik, Lob, Anregungen) von BürgerInnen, die ihr neues Recht in Anspruch nehmen, freuen wir uns: Anklicken, um Mailadresse sichtbar zu machenGAL Bamberg


Näheres zum Thema auf der Öffnet externen Link in neuem FensterHomepage von Grünen-MdL Susanna Tausendfreund


Hier gibt es die Satzung, wie sie am 28.9.2011 im Stadtrat beschlossen wurde.


Christian Pohl pixelio.de


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