BAmberger Thema

Kulturförderabgabe in den Mühlen der Justiz 19.10.2011
Kultur, Aktuelles, BA-Thema, Kiki Laaser
Seit 2008 will der Stadtrat eine Kultur-
förderabgabe einführen, nachdem die
Hoteliers über die schwarz-gelbe Mehrwert-
steuersenkung massiv entlastet wurden.
Aber die Mühlen der Justiz mahlen langsam.

Es war eine der ersten Aktionen der schwarz-gelben Bundesregierung nach Regierungsantritt, die Absenkung der Mehrwertsteuer für Hotels von 19% auf 7%. Als Reaktion planten daher viele Städte, eine so genannte Kulturförderabgabe in für Übernachtungsgäste auf lokaler Ebene einzuführen, zu Finanzierung des von der Kommune getragenen Kulturangebots, von dem TouristInnen und somit auch deren Unterkünfte ja kostenlos profitieren.

In Bamberg wurde dies 2008 mit einem überfraktionären Antrag in Angriff genommen. Es landete aber erstmal in der Schublade, nachdem die Bezirksregierung es als nicht genehmigungsfähig beurteilte, da nicht vereinbar mit den bayerischen Kommunalabgabegesetzen.

Die Landeshauptstadt München, die den gleichen Bescheid von ihrer Bezirksregierung erhielt, klagte dagegen am 24.11.2010 beim Bayerischen Verwaltungsgericht München (VGM), das die Klage am 20.07.2011 abwies mit folgenden Begründungen:

  1. Es würden alle Übernachtungen gleich behandelt. Beruflich bedingte Übernachtungen dürften jedoch nicht mit einer kommunalen Aufwandssteuer belegt werden.
  2. Der pauschale Steuersatz von 2,50 Euro pro Übernachtung verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot. Unterschiedliche Übernachtungspreise müssten auch mit  einem unterschiedlichen Satz berücksichtigt werden.
  3. Außerdem würde diese Steuer der vom Bund beschlossenen Umsatzsteuerreduzierung zuwider laufen.


Eine Berufung wurde zugelassen. Die Stadt München reichte diese dann auch beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) ein, mit folgender Argumentation:

  1. Gestützt auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Bezug auf Zweitwohnungen: Es sind bei auch bei beruflichen Übernachtungen private Nutzungen möglich.
  2. Die 2,50 Euro sind am unteren Level der Übernachtungskosten orientiert (2,50 Euro machen z.B. bei einer Übernachtung mit Kosten von 50,00 Euro gerade mal 5% aus). Bei einer Gleichbehandlung und z.B. einem Steuersatz von 5% würde ein bürokratischer Mehraufwand entstehen, da man jede Rechnung einzeln berechnen müsste, was nicht gerechtfertigt sei.
  3. Die staatlichen Behörden sind verpflichtet, die Selbstverwaltung zu fördern und die Leistungsfähigkeit der Gemeinden zu stärken, dies sei bei dem Urteil nicht berücksichtigt worden.


Gerichte in Rheinland-Pfalz (Oberste Verwaltungsgericht/OVG Rheinland-Pfalz) und Nordrhein-Westfalen (Verwaltungsgericht Köln) haben dagegen die Übernachtungssteuer jeweils durch gewunken. Beide Gerichte haben aber auch Berufungsverfahren zugelassen. Beim Fall Rheinland-Pfalz ist ein Verfahren bereits beim Bundesverwaltungsgericht anhängig, in NRW muss jetzt das OVG entscheiden. Allerdings sind die kommunalen Aufwandssteuern Ländersache, so dass für Bamberg das bayerische Gerichtswesen ausschlaggebend ist.


Charmant war noch die Bemerkung eines Bamberger Verwaltungsmenschen bei der Senatssitzung, dass die Begründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtes München wortgleich mit der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums (FDP) sei.


Konkrete Zahlen zu Bamberg: Bei derzeit ca. 400.000 Übernachtungsgästen würde ca. 1 Mio. Euro für kulturelle Förderung in die Stadtkasse fließen. Allerdings ist nicht zu erwarten, dass ein abschließendes Urteil vor der Landesgartenschau und dem Domjubiläum erfolgen wird.

Kiki Laaser


Mehr Infos:

Öffnet externen Link in neuem Fensterhttp://www.juraforum.de/wirtschaftsrecht-steuerrecht/entscheidung-zur-kulturfoerderabgabe-in-koeln-gefaellt-366573



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