BAmberger Thema

Fähnchen immer schön in den Wind hängen 26.10.2011
Umwelt+Klima, Aktuelles, Sylvia Schaible, Verkehr, BA-Thema
Die SPD will den Flugplatz Breitenau unter
Naturschutz stellen, aber erst nach dem
Ausbau der dortigen Landebahn.

Kommentar

Mannomann, das ist wieder mal ein echter Slalom-um-drei-Ecken-Antrag der SPD. Mit einer langen Liste von 9 (guten) Gründen beantragt die Stadtratsfraktion, das Flugplatzgelände an der Breitenau als Naturschutzgebiet auszuweisen. Aber nicht sofort, sondern erst nachdem die Landebahn ausgebaut und für mehr Flugverkehr ertüchtigt wurde.

Hintergrund ist das Ansinnen der Firma Brose, die Landebahn zu vergrößern, um mehr Flüge dort abwickeln zu können. Angeblich will die Firma Brose dafür sogar zahlen. Auch sicherheitstechnische Gründe sprechen wohl dafür, dass baulich etwas auf neueren Stand gebracht werden muss. So jedenfalls wurde das in der Sitzung des Stadtrats am 28. September 2011 dargestellt. Öffnet externen Link in neuem FensterHier unser Homepage-Beitrag darüber.

Mit ihrem Antrag will die SPD jetzt wieder mal das eine tun und das andere nicht lassen. Einerseits sich als Naturschützer präsentieren, andererseits Gutsherren-Interessen, diesmal der Firma Brose, nach Wunsch bedienen.

Geradlinige Politik sähe anders aus: Wenn der Sandmagerrasen auf dem Flugplatzgelände so wertvoll ist, nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz als Schutzgebiet ausgewiesen zu werden, dann ist er das auch jetzt schon und nicht erst irgendwann später, wenn es anderen Interessen oder der SPD in den Kram passt. Und wenn das Gebiet schutzwürdig ist, dann muss es sofort unter Schutz gestellt werden. Dann liegt der Zweck des Schutzes ja gerade darin, eine Zerstörung oder Beeinträchtigung, möglicherweise auch durch einen Landebahnausbau, zu verhindern.

Geradlinige Politik wäre: Angemessenen Schutz sofort herstellen und einen Bauantrag auf Landebahnausbau dann unter diesen Gesichtspunkten behandeln. Das macht diesen ja noch nicht unmöglich: Immer kommt es in der Politk auf Interessenabwägung an.

Aber dann hätte sich die SPD ja mit Argumenten und komplexen Interessenkollisionen auseinandersetzen müssen, das ist halt so gar nicht ihr Ding. Deshalb lieber schön mit dem Wind geflattert - politisches Rückgrat ist da eh nur im Weg ...

Sylvia Schaible

Zum Hintergrund:

Für den Erlass von Rechtsverordnungen für Naturschutzgebiete ist die Regierung von Oberfranken zuständig. Die Stadt kann dort aber selbstverständlich beantragen, dass die Regierung eine entsprechende Rechtsverordnung erlässt.

Als zusammenhängende Magerrasenfläche ist das Areal um den Flugplatz gem. Art. 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) bereits jetzt durch Landesrecht geschützt. Es fällt deshalb als ein gesetzlich geschütztes Biotop auch unter den Schutz des Bundesrechts, konkret unter den Öffnet externen Link in neuem Fenster§ 30 Abs. 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).

Als Naturschutzgebiet wäre jedoch eine noch höhere Schutzwirkung erreicht.



Zur Übersicht: Archiv der Bamberger Themen