BAmberger Thema

Vorzugsbehandlung für City-Beach empört GAL 19.04.2012
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Stadt duldet ungenehmigten City-Beach am Kunigundendamm – GAL schaltet jetzt Regierung ein

Man könnte sagen, die GAL-Stadtratsfraktion hat die Nase voll: Nach welchen willkürlichen Kriterien werden eigentlich manche Gewerbetreibende von der Stadtverwaltung bevorzugt behandelt? Wie wird mit Prüfaufträgen aus dem Stadtrat umgegangen? Welcher Verlass ist auf Aussagen aus der Verwaltungsspitze?

Im Zentrum der grünen Empörung steht der City-Beach am Kanalufer am Kunigundendamm - seit Jahren eine Freischankfläche, die im Frühjahr und Sommer auf städtischen Grund betrieben wird. Dass dies ohne die erforderliche Baugenehmigung geschieht, wird jetzt die Regierung von Oberfranken beschäftigen, an die sich die GAL mit ihrer Beschwerde gewendet hat.

Zur Vorgeschichte: Im Juli 2010 befasste sich der Stadtrat mit dem City-Beach, weil der Pachtvertrag mit dem Betreiber verlängert werden sollte. GAL-Stadtrat Peter Gack verlangte damals eine vorherige baurechtliche Prüfung, weil die dort im Laufe der Zeit entstandenen Bauten vermutlich ein Genehmigungsverfahren nötig machten. Die Stadtverwaltung sagte dies zu, der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt und auf eine spätere Sitzung verschoben.

Seither brachte der Oberbürgermeister das Thema jedoch nicht mehr auf die Tagesordnung – nur ein Schriftwechsel besteht, der die GAL mittlerweile sehr erzürnt. Im Juli 2011 informierte Andreas Starke die GAL, dass sich der Pachtvertrag inzwischen (auch ohne Zustimmung des Stadtrats) automatisch verlängert habe, weil er nicht bis September 2010 gekündigt worden war. Im Herbst 2010 habe es zwar eine Baukontrolle gegeben, die wie die GAL zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Anlage baugenehmigungspflichtig ist. Aber auch ein dreiviertel Jahr später sei noch kein Bauantrag bei der Stadt eingegangen.

Auf weiteres Nachhaken der GAL wurde der Pachtvertrag dann im Verlauf des Jahres 2011 gekündigt und verlängerte sich damit nicht automatisch ins Jahr 2012. Doch wie den seitherigen Äußerungen aus der Stadtverwaltung zu entnehmen ist, liegt auch jetzt noch kein Bauantrag vor. Im März 2012 heißt es in einem Verwaltungsschreiben, dass man den Betreiber aufgefordert habe „die für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen (…) zeitnah“ vorzulegen. Und: „Dem Veranstalter wurde eine wohlwollende Prüfung seines Anliegens zugesichert.“

Die GAL-Stadtratsfraktion hat nach eigener Aussage mittlerweile keine Hoffnung mehr, ohne Hilfe der Aufsichtsbehörde die Stadtverwaltung zum Handeln zu bringen, und deshalb in Bayreuth um das Einschreiten der Regierung gebeten. „Dass eine Baukontrolle überhaupt erst von einem Stadtratsmitglied initiiert werden muss, ist schon sehr bedenklich. Dass die ungenehmigte Beach-Anlage dann fast zwei Jahre vom Bauordnungsamt geduldet wird, und das auch noch auf einem Grundstück, das der Stadt gehört und für das sie ja eine besondere Verantwortung hat, ist aber nicht mehr hinnehmbar“, meint GAL-Fraktionsvorsitzende Ursula Sowa. „Warum wird dieser Antragsteller so bevorzugend behandelt und nicht wie alle anderen BürgerInnen?“

Die Anlage müsse wie jedes Bauvorhaben geprüft werden, auch in Bezug auf Stellplatzbedarf, Hygienestandards, Lärmemissionen usw.

sys

Nachtrag am 4. Mai 2012:

Inzwischen hat der City-Beach wieder geöffnet - noch immer ohne baurechtliche Genehmigung. Auch ohne, dass die GAL-Fraktion oder der Stadtrat informiert wurde. Offenbar wurde ein neuer Pachtvertrag unterzeichnet - auch darüber keinerlei Information der Stadtverwaltung oder der Oberbürgermeisters an den Stadtrat.

Am 4. Mai erschien ein gut recherchierter Artikel von Chefreporter Michael Wehner im FT, den wir unten mit dessen Zustimmung zum Download stellen.


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Der City-Beach am Ufer beim Kunigundendamm, derzeit noch nicht geöffnet (Foto am 19.4.2012.)

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Eigentlich von innen ganz gemütlich, aber bei AnwohnerInnen sorgte der City-Beach für Ärger und Unmut: Parksuchverkehr, Verunreinigungen und wildes Urinieren im Umfeld, Alkoholkonsum außerhalb der Anlage, Lärm und Belästigungen.

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Die Bauten auf der Anlage sind eindeutig genehmigungspflichtig.

Foto: sys

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