BAmberger Thema

Kondomkontrolle in Hartz-IV-WGs? 15.05.2012
Soziales, Aktuelles, BA-Thema, Klatsch+Tratsch
Wie kann eine Wohngemeinschaft beweisen, dass sie eine WG und nicht mehr ist - dass folglich jedes Mitglied als Einzelperson zu werten ist und bei Bedarf Anspruch auf Hartz-IV-Bezüge hat?

Stellen Sie sich vor, Sie sind eine Frau und teilen sich mit einem Mann eine Wohnung. Sie kommen gut miteinander aus, haben einen passabel funktionierenden Putzplan für die gemeinsame Küche und das Bad, die Nutzung der Waschmaschine regelt sich nach Wochentagen und wenn einer von Ihnen verreist, kümmert sich der bzw. die andere selbstverständlich um Post, Topfpflanzen und was sonst noch so anfällt.

Nun wird Ihr Wohngenosse arbeitslos und ist bald auf Hartz IV angewiesen.

Spätestens jetzt ist Schluss mit lustig.

Denn dass sie sich mit einem Mann eine Wohnung teilen, legt für das Amt - hier das Jobcenter - die Vermutung nahe, dass Sie ein Paar sind. Mithin werden Sie als so genannte "Bedarfsgemeinschaft" gewertet und Ihr persönliches Einkommen wird dazu herangezogen, den Lebensunterhalt Ihres Mitbewohners mit zu bestreiten. Der Staat spart sich so Hartz-IV-Zahlungen.

Da können Sie noch so sehr beteuern, dass sie zwar Kühlschrank, aber nicht Bett teilen und auch sonst keine gemeinsame Lebensplanung haben. Die Behörde wird Ihnen nicht glauben.

Das geltende Recht gibt zwar Kriterien vor, die aber nur sehr unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, die von den Jobcentern - nicht nur, aber eben auch in Bamberg - sehr zu ungunsten der Betroffenen ausgelegt werden.

Die GAL will nun mit einer Anfrage klären: Was muss eine WG eigentlich tun, um zu beweisen, dass sie "nur" eine WG ist? Kondomkontrolle? Nächtliche Video-Überwachung?

Wir sind auf die Antwort gespannt.

sys


Tomizak pixelio.de


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