BAmberger Thema

Der Umgang mit Armut
ist ein Armutszeugnis für die Stadt
24.09.2012
Soziales, Aktuelles, BA-Thema, Kiki Laaser, Bauen+Denkmal
Das Ausmaß an Untätigkeit, das die Stadt
angesichts der Wohnungsnot und bei der
Versorgungvon sozial Schwachen mit Wohn-
raum an den Tag legt, ist durch nichts zu übertreffen.
Christiane Laaser hat einen Brief an Oberbürgermeister
Starke sowie an den Finanzreferenten Felix
und den Sozialreferenten Haupt geschrieben.

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Referenten,

 

Herr Haupt hat mir am 09.08.2012 einen Zwischenbescheid zum Antrag „Wohnraumbeschaffung“ und am 20.08.2012 den Beschluss des Familiensenates vom 17.07.2012 zur KdU (Kosten der Unterkunft) sowie den Ablauf des Verfahrens zugesandt. Vielen Dank dafür.

 

Ich möchte dazu einige Anmerkungen machen:

 

Die Angemessenheitsgrenzen der KdU wurden von der Stadt Bamberg seit dem 01.01.2009 nicht mehr geändert. Eigentlich hätte die GAL den Antrag vom 27.07.2011 m.E. überhaupt nicht stellen müssen, da nach meinem Selbstverständnis die Verwaltung hier selber hätte handeln und die Grenzen erhöhen müssen.

Unser Antrag zur KdU stammt vom 25.07.2011 mit dem Ziel die Grenzen zum 01.01.2012 zu erhöhen. In der Haushaltssitzung vom 07.12.2011 – gut vier Monate später – bekamen wir dann die Antwort, dass es keine entsprechenden Zahlen gäbe, obwohl unserem Antrag das BSG-Urteil vom 22.09.2009 beilag.

Der Finanzsenat beschloss daher, „eine Neuberechnung der Angemessenheitsgrenze für die Miete ist im 1. Halbjahr 2012 vorzunehmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen“, was der Stadtrat am 14.12.2011 bestätigt.

Eine Beschlussfassung wurde dem Stadtrat jedoch nicht vorgelegt, stattdessen wurde die Angelegenheit in den Familiensenat verwiesen. Diesem wurden am 17.07.2012 aber auch keine Beschlussfassung vorgelegt, sondern mitgeteilt, man habe sich zwar bei den Baugenossenschaften umgehört, dies würde aber nach dem BSG-Urteil nicht ausreichen und für mehr hätte man keine Ressourcen. Außerdem wurde auf den Beschluss des Stadtrates vom 27.06.2012 verwiesen, dass ja jetzt ein aktueller Mietspiegel kommen wird, um im gleichen Atemzug mitzuteilen, dass dieser nicht vor Mitte 2013 fertig wäre. Auch wäre eine Erhöhung im Haushalt 2012 nicht abbildbar, obwohl  ja eine Neuberechnung in der 1. Hälfte von 2012 beschlossen worden ist.

Der dann gefasste Beschluss im Familiensenat, es anhand der allgemeinen Mietsteigerung in der Bundesrepublik zu berechnen und es noch mal im November dem Familiensenat vorzulegen,  entspricht somit nicht dem Beschluss des Stadtrates, der ein höheres Gremium als der Familiensenat ist. Insofern bedarf es m.E. zumindest eine Bestätigung durch den Stadtrat.

Angesichts der Mietsteigerungen in Bamberg in den letzten Jahren – nachzulesen in den Wirtschaftsberichten der Stadtbau GmbH –, die über dem bundesweiten Niveau liegen und insofern auch nicht der Bamberger Realität entsprechen, ist es ein Armutszeugnis für eine Stadt, die nicht am Hungertuch nagt und deren OB Sozialdemokrat ist und deren größte Fraktion sich Christlich-Sozial nennt, die Situation aussitzen zu wollen. Auch die erfolgreichen Klagen von Betroffenen zeigen, dass die Stadt unrechtmäßig handelt.

 

In diesem Kontext steht auch unser Antrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum vom 09.05.2012. Dieser fordert

a) die Umsetzung bereits vom Stadtrat gefasster Beschlüsse von 2010 und 2011, die bisher noch nicht erfolgte,

und benennt

b) verschiedene konkrete Maßnahmen zur Umsetzung.

In dem Antwortschreiben vom Sozialreferat heißt es, dass es eine referatsübergreifende Zusammenkunft gab und man sich auf die Fortschreibung der sog. Pestel-Studie geeinigt habe. Dies ist aber keine konkrete Umsetzungsmaßnahme! Vorgesehen sei zusätzlich ein Gespräch mit der Regierung von Oberfrankens bzgl. Förderungsmög-lichkeiten. Wann ist dieses Gespräch angesetzt?

Außerdem wird ausgeführt, dass „aufgrund der Komplexität der Materie es leider nicht möglich ist, Ihren Antrag innerhalb der 3-Monatsfrist zu behandeln und dass wir informiert werden, „sobald konkrete Erkenntnisse vorliegen bzw. in welcher Zeit zum Beispiel mit einer Neuerstellung der Pestel-Studie gerechnet werden kann“.

Es wird auf keinen unserer verschiedenen Vorschläge eingegangen. Auch ist aus dem Schreiben nicht ersichtlich, ob die die  Verwaltung  jetzt  einen Handlungsplan für die mittelbare Belegung  entwerfen bzw. ein Konzept „bezahlbarer Wohnraum für Familien in Bamberg“ unter Beteiligung der in Bamberg ansässigen Wohnungsbauträger entwickeln wird.

 

Es ist ja nicht so, dass die GAL die einzige Fraktion ist, die dieses Thema für wichtig hält, so wurden ähnliche Anträge von der CSU und der SPD gestellt. Ebenso liegen Papiere vom Familienbeirat, vom AK Alleinerziehende und vom AK 4 vom FIP vor. Nur passiert ist noch nichts, nicht einmal theoretisch.

In einem Antwortschreiben an die CSU-Fraktion vom 16.08.2012 heißt es bzgl. Förderung gemein-schaftlicher Wohnprojekte, dass die Empfehlung des Familiensenates erst dann dem Finanzsenat vorgelegt wird, wenn es konkret würde. Auch wurde auf die Haushaltslage hingewiesen.

Sinn der Empfehlung des Familiensenates war es aber, dass der Finanzsenat diese Empfehlung als Grundsatz bestätigt, was angesichts des damaligen Sitzungsvortrages, der die Notwendigkeit von gemeinschaftlichen Wohnprojekten bei der aufgezeigten Entwicklung der Bevölkerung geradezu als zwingend notwendig erachtet, auch nur logisch erscheint.

 

Insgesamt bezweifle ich ernsthaft, dass die Stadt Bamberg ein Interesse an seinen sozialschwachen Bürgerinnen und Bürgern hat und verweise ich auf den Artikel 106 der Bayerischen Verfassung:

(1) Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.

(2) Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Laaser

 


Klaus-Uwe Gerhardt pixelio.de


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