BAmberger Thema

Ab in die Ablage -
Was interessiert uns unser Antrag von gestern?
8.04.2014
Soziales, Aktuelles, BA-Thema, Sylvia Schaible
Armutsbekämpfung – das machen SPD
und CSU im Wahlkampf gerne zum Thema.
Davor und danach ist ihnen das wurscht.
Ein Schaufensterantrag aus dem Februar
wurde nun behandelt – und bringt den
Armen keinen Cent mehr.

Hintergrund und Kommentar

 

Im Februar 2014 initiierte SPD-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Metzner einen interfraktionellen Antrag gemeinsam mit der CSU, der unter anderem vorsah, die „Kosten der Unterkunft“ zu erhöhen, also den Betrag, der Hartz-IV-EmpfängerInnen für ihre Mietkosten gezahlt wird. Auch die GAL sollte diesen Antrag mit unterzeichnen – was wir aber ablehnten.

Grund hierfür: Seit 2011 setzt sich die GAL für eine KdU-Erhöhung ein (mit diversen Anträgen!), denn mindestens seit dieser Zeit sind die KdU-Zahlungen rechtswidrig, weil angesichts der drastisch steigenden Mieten zu niedrig. Im November 2012 stellten wir exakt denselben Antrag wie nun von Metzner vorgelegt, damals wurde er von Metzner, seiner SPD-Fraktion und auch der CSU in Bausch und Bogen abgelehnt. Ende 2013 versuchte die GAL noch einmal, eine (diesmal bescheidenere) Erhöhung zu erreichen – und wieder lehnten SPD und CSU einhellig ab. Nun plötzlich im Wahlkampf sich als Armutsbekämpfer darzustellen – eine solche Scheinheiligkeit konnte die GAL wirklich nicht unterstützen. Gleichwohl sicherten wir selbstverständlich zu, dem Antrag im Stadtrat zuzustimmen.

Nun wurde der Antrag verhandelt – im Familiensenat. Und was kam dabei heraus? Kein müder Cent für die Betroffenen, denn die Antragsteller selbst (SPD, CSU und FW) verwiesen ihn in die zweite Lesung.

Und was mag der Grund dafür sein? Für die Stadt wäre eine KdU-Erhöhung eine kostspielige Angelegenheit, monatlich höhere Kosten – die Stadtverwaltung arbeitet deshalb seit jeher einer KdU-Erhöhung entgegen, mit Unterstützung der Stadtratsmehrheit. Bei der Sitzung wurde von Seiten der Stadtverwaltung behauptet, dass es sich bei der Erhöhung um eine so genannte „freiwillige Leistung“ handeln würde und die Stadt diese angesichts der angespannten Haushaltslage nicht finanzieren könne und dürfe. Pseudo-Armutsbekämpfer Metzner griff diese Behauptung gerne auf, beantragte zweite Lesung, um dies zu prüfen – und sorgte somit dafür, dass die „Kosten der Unterkunft“ auch weiterhin rechtswidrig gezahlt werden.

Denn das Argument „freiwillige Leistung“ ist völlig an den Haaren herbei gezogen, durchschaubare Augenwischerei und völlig falsch. KdU sind Pflichtleistungen der Stadt, und dass sie in rechtmäßiger Höhe erfolgen müssen, versteht sich von selbst. Der zur Behandlung stehende Antrag (einst von der GAL, jetzt von SPD,CSU und FW) fordert eine KdU-Erhöhung gemäß der Wohngeldtabelle plus 10 Prozent, das ist eine genau so formulierte Vorgabe aus der aktuellen Rechtsprechung der Sozialgerichte – und somit definitiv keine freiwillige Leistung sondern „nur“ Anwendung geltenden Rechts.

Aber der Wahlkampf ist ja nun vorbei und damit auch das Bedürfnis, sich als Armutsbekämpfer öffentlich zu profilieren – das Bedürfnis, Armut ernsthaft zu bekämpfen, das war bei SPD und CSU nie vorhanden.

Sylvia Schaible



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