BAmberger Thema

Mietspiegel sorgt für rechtmäßige KdU-Zahlungen 2.05.2014
Soziales, Aktuelles, BA-Thema, Finanzen, Bauen+Denkmal
Mit dem neuen Mietspiegel bekommen arme Menschen endlich das, was ihnen zusteht. Die Kosten der Unterkunft werden nun in rechtmäßiger Höhe gezahlt. Das gilt sogar rückwirkend, aber die Betroffenen müssen ihre Ansprüche für 2013 anmelden!

Bericht aus der Vollsitzung

Bei der letzten Vollsitzung des alten Stadtrats am 30. April kam endlich der neue Mietspiegel auf die Tagesordnung. Mit dem Beschluss des Mietspiegels geht auch die seit langem ausstehende Erhöhung der Mietobergrenzen bei den Kosten der Unterkunft einher. Dabei handelt sich es um die Kosten, die z.B. HartzIV-BezieherInnen von der Stadt bekommen, um ihre Miete zahlen zu können.

Seit Jahren bereits sind diese Mietobergrenzen nicht mehr rechtmäßig, denn auf dem Mietmarkt in Bamberg sind die Mieten in den letzten Jahren enorm angestiegen. Die Betroffenen wurden also über Jahre von der Stadt um Geld betrogen, das ihnen eigentlich von Rechts wegen zugestanden hätte. Die GAL hatte sich seit Sommer 2011 mit mehreren Anträgen für eine Erhöhung eingesetzt, stieß aber auf den vehementen Widerstand der Verwaltung und der Stadtratsmehrheit. Denn eine Erhöhung kostet der Stadt viel Geld. Allein im Jahr 2012 sparte sich die Stadt nach Berechnungen der GAL aufgrund der zu niedrigen Angemessenheitsgrenzen ca. 480.000 Euro.

Zum 1.1.2013 waren die Mietobergrenzen nur geringfügig erhöht worden. Wie unzureichend diese Erhöhung war, dies wurde jetzt bei Vorstellung des Mietspiegels deutlich. Allein für das Jahr 2014, in dem sofort ab 1.5.2014 die neuen Sätze ausgezahlt werden, muss die Stadt Mehrausgaben von 317.000 Euro einplanen. Hochgerechnet sind das 475.000 Euro im Jahr – das entspricht ziemlich exakt der Berechnung der GAL für 2012.

Es ist ein Armutszeugnis, dass die Stadt über Jahre Millionen Euro auf Kosten armer Menschen gespart hat. Und es ist bedauerlich, wenn auch nicht überraschend, dass so wenige Menschen gewagt haben, dagegen vor Gericht zu ziehen – obwohl sie mit größter Wahrscheinlichkeit ihre Prozesse gegen die Stadt gewonnen hätten.

Der Mietspiegel, der nun die Mietobergrenzen neu und gerichtssicher festlegt, wurde überdies von der Stadtverwaltung gezielt verschleppt. Noch in seiner Pressemitteilung vom November 2012 kündigte der Oberbürgermeister den Mietspiegel für Mitte 2013 an und versicherte eine rückwirkende Zahlung der erhöhten Sätze zurück zum 1.1.2013. Davon war nun, als mit einer Verspätung von einem Dreiviertel Jahr der Mietspiegel vorlag, nicht mehr die Rede.

Stadtverwaltung und OB wollten die neuen Sätze einfach ab 1.5.2014 gelten lassen. Die GAL-Fraktion konnte nach harter Diskussion zwei Dinge durchsetzen: 1. Allen Betroffenen werden automatisch bis 1.1.2014 rückwirkend erhöhte Sätze ausgezahlt. Alle schon im Jahr 2013 von den rechtswidrigen Sätzen Betroffenen haben die Möglichkeit, ihren Anspruch beim zuständigen Jobcenter/Arge anzumelden, und erhalten dann den Differenzbetrag, der ihnen bislang vorenthalten wurde.

Nun kommt es darauf an, dass die Betroffenen dies auch erfahren und ihre berechtigten Ansprüche geltend machen. Der Oberbürgermeister versprach, aktiv für eine solche Information zu sorgen. Man darf gespannt sein, ob dies ernst gemeint ist, denn bislang setzte man sich keineswegs engagiert zugunsten der Betroffenen ein, vielmehr war man im Rathaus eher für das Gegenteil engagiert.

sys

 


Aktion der GAL im Jahr 2012 im Zuschauerraum des Bamberger Stadtrats, um auf die Betroffenen aufmerksam zu machen, die keine rechtmäßigen Kosten der Unterkunft enthielten.


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