BAmberger Thema

GAL-Standpunkt zur Gefängnisverlagerung 14.05.2014
Bauen+Denkmal, Aktuelles, BA-Thema
Ob das Gefängnis verlagert wird oder nicht, ist keine Entscheidung des Stadtrats. Aber die Frage berührt grundsätzlich den Umgang mit Strafsystem und Strafvollzug. Wie die Gebäude im Sand danach genutzt werden, das ist jedoch eine kommunalpolitische Frage, und hier wird die GAL wachsam sein.

Standpunkt

 

Neuerdings scheint sich die Verlagerung der Bamberger Justizvollzugsanstalt – weg von der Sandstraße und möglicherweise in einen Neubau auf dem Konversionsgelände – abzuzeichnen. Auch die GAL wurde hierzu nach ihrem Standpunkt befragt. Hier ist er:

 

Was eine Verlagerung der Justizvollzugsanstalt vom jetzigen Standort an einen anderen in Bamberg angeht, gibt es mehrere Aspekte.
Zunächst ist festzuhalten, dass die Stadt für die Entscheidung über eine Verlagerung nicht zuständig ist (sondern das Justizministerium), mithin auch die GAL-Stadtratsfraktion über eine solche Entscheidung nicht mitbestimmen kann.

Ganz generell finden wir am bisherigen Standort positiv, dass die JVA mitten im Herzen Bambergs liegt und somit das Thema Strafvollzug und somit natürlich auch Resozialisierung zumindest räumlich nicht an den Rand der Gesellschaft gedrängt ist. Im Gegenteil ist die GAL der Meinung, dass das Thema Strafvollzug (Sinn, Ziel, Ausführung, Auswirkungen, Evaluation) deutlich mehr ins Zentrum gesellschaftlicher Debatte gehört, und zwar ganz unabhängig davon ob die Bamberger Altstadt mit dem „Café Sandbad“ ein vielleicht skurril anmutendes Kuriosum beherbergt oder nicht.

Für die GAL ist eine zentrale Frage die Situation der Gefängnisinsassen und auch der dort Beschäftigten. Dem Vernehmen nach – aber hierüber hat die GAL nur oberflächliche Kenntnis aus eigener Anschauung – sind die Haft- und Arbeitsbedingungen in Gefängnis im Sand nicht mehr zeitgemäß und für die dort lebenden und arbeitenden Menschen eine Belastung (überbelegte Zellen, keine Außenanlagen, keine Sportmöglichkeiten). Aus diesem Blickwinkel wäre dann eine Verlagerung möglicherweise zu befürworten.

Worüber die GAL als Teil des Stadtrats tatsächlich mitentscheiden kann, ist eine mögliche Nachfolgenutzung der Gebäude. Und hier ist es klares Ziel der GAL, eine der heiklen Lage mitten in der denkmalgeschützten Altstadt angemessene Nutzung zu finden, die sowohl gebäudeverträglich ist, als auch eine allenfalls minimale zusätzliche Verkehrsbelastung für das Sandgebiet verursacht.

sys



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