BAmberger Thema

Erneute Anfrage von MdL Gote bringt Umsetzung voran 7.07.2014
Konversion, Aktuelles, BA-Thema, Finanzen
Koalitionsversprechen auf verbilligten Zugriff von Kommunen auf Konversionsflächen scheint einen Schritt voran gekommen zu sein.

Pressemitteilung der Grünen-Landtagsabgeordneten Ulrike Gote (Bayreuth)

Nach der unbefriedigenden Antwort auf ihre Schriftliche Anfrage vom 11. März 2014 durch Staatsministerin Haderthauer, ist Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote erneut parlamentarisch initiativ geworden. Mit einer Anfrage zum Plenum (Anfrage und Antwort unten zum Download), hat die oberfränkische Landtagsabgeordnete Auskunft über den Zeitplan für die Umsetzung und Finanzierung für die verbilligte Abgabe von Konversationsliegenschaften an die Kommunen verlangt.

Nur kurze Zeit nachdem Gote die Antwort erhalten hatte, wurde eine Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung veröffentlicht, wonach das Bundeskabinett einen entsprechenden Beschluss gefasst hätte. „Ich freue mich sehr, dass mein erneutes Nachfassen nun endlich dazu geführt hat, dass sich etwas bewegt“, kommentiert Ulrike Gote den Vorgang. „Es ist schon erstaunlich, dass in der Beantwortung meiner Anfrage noch weitaus vorsichtiger darauf verwiesen wird, dass der Terminplan für die Aufstellung und Beratung des Haushaltsentwurfs 2014 und des Finanzplanes bis 2018 vorsieht, dass das Bundeskabinett am 2. Juli 2014 über den Entwurf des Bundeshaushalts 2015 und des Finanzplans 2018 entscheiden wird, und dass kurze Zeit nach Eingang der Antwort die entsprechende Beschlussfassung durch die Bayerische Staatsregierung verkündet wird“, so die Landtagsvizepräsidentin.

„Ich bedauere, dass im aktuellen Haushalt 2014 noch keine Regelung zu den Verbilligungsgrundsätzen enthalten ist und hoffe sehr, dass die Staatsregierung, wie in ihrer Antwort angekündigt, im Zuge der parlamentarischen Beratung darauf achten wird, dass der Koalitionsvertrag im Hinblick auf die Verbilligungsmöglichkeiten beim Erwerb von Konversionsliegenschaften nun endlich zügig umgesetzt wird“, so Ulrike Gote. Sie weist darauf hin, dass es nicht reicht, endlich die erforderlichen Finanzmittel in den Haushalt einzustellen, sondern dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die Einzelheiten, wie z.B. Vergabekriterien und Verteilungsschlüssel, in einer gesonderten Veräußerungsrichtlinie regeln muss.

„Ich werde den weiteren Verlauf aufmerksam beobachten und nicht zögern wieder initiativ zu werden. Geld allein genügt nicht, vielmehr müssen zeitgleich klare Ausführungsbestimmungen erarbeitet werden“, so die grüne Landtagsabgeordnete abschließend.



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