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BMW-Autohaus Malerviertel:
B-Planverfahren fußt auf falschen Tatsachen
13.07.2016
Bauen+Denkmal, Aktuelles, BA-Thema, Presse-Mitteilung
GAL: Grundstücksangaben waren schon im Antrag nicht korrekt, wurden aber von der Stadtverwaltung bestätigt

Pressemitteilung

Nachdrücklich verlangt die GAL-Stadtratsfraktion nun Aufklärung über die verworrenen Grundstücksverhältnisse bei dem Bauvorhaben des Autohauses Sperber beim Malerviertel. Vor kurzem hatte sich bei einem Bürger-Info-Abend der Stadt ein Bürger zur Wort gemeldet, der sich als Grundstückseigentümer eines Teils der fraglichen Fläche entpuppte und sagte, dass er zu einem Verkauf gar nicht bereit sei.

Laut Ursula Sowa, der GAL-Fraktionsvorsitzenden, ist das kein Pappenstiel. Voraussetzung für einen vorhabenenbezogenen Bebauungsplan sei laut Baugesetzbuch, dass der Vorhabenträger über die gesamte Fläche verfügen muss. „Das heißt: Es wurde vom Bausenat ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet, für das die rechtliche Grundlage gar nicht da war.“ In einem Antrag an OB Starke stellt sie deshalb die Frage, ob das Verfahren nicht völlig neu aufgerollt werden muss.

„Mehr als befremdlich“ nennt GAL-Stadtrat Peter Gack den Umstand, dass der Autohaus-Besitzer Joachim Sperber in seinem Antrag auf Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Ende April behauptete, alle Teilflächen seien in seinem oder im Eigentum der Stadt. „Das war eindeutig nicht korrekt, wie wir heute wissen. Aber auch die Stadtverwaltung hat das in der Bausenatssitzung nicht korrigiert. Sogar auf ausdrückliche Nachfrage hin wurde behauptet, bei den Grundstücken seien die Eigentumsverhältnisse geklärt.“ Er fordert dringlich Aufklärung über diese Fehlinformation des Senats.

Einen schalen Beigeschmack bekommt die Angelegenheit dadurch, dass das Autohaus Sperber bereits mit seiner Einladung zum „Spatenstich“ in die Schlagzeilen kam. Diese wurde schon ein paar Tage vor der Behandlung des Bauvorhabens im Bausenat versandt. Eine endgültige Baugenehmigung kann überhaupt erst nach Ende des Verfahrens erteilt werden, zuvor wäre ein Baubeginn illegal. Der OB bezeichnete die Einladung dann als missverständlich formuliert und deklarierte die Veranstaltung zum „Grundstücksfindungsfest“ um. Die GAL warf der Stadt bereits Bevorzugung und Vergabe von Grundstücken nach Gutsherren-Manier vor.

sys



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