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Radverkehr am Vorderen Graben in beiden Richtungen erlaubt 4.05.2017
Verkehr, Aktuelles, BA-Thema, Presse-Mitteilung
GAL will durch Fahrbahnmarkierung die Verkehrslage klarer gestalten und entschärfen

Pressemitteilung

Hätten Sie gewusst, dass der Vordere Graben von der Hauptwachstraße nach hinten zur Fleischstraße keine Einbahnstraße ist? Es ist aber so. Man hat also mit Gegenverkehr zur rechnen, wenn auch nur mit radelndem Gegenverkehr, denn Kraftfahrzeugen ist die Fahrt in Gegenrichtung schon verboten.

Da viele Autofahrende aber eben nicht erwarten, dass ihnen ein Verkehrsteilnehmer mit Fahrrad entgegenkommt, fahren sie zu weit links, reagieren verärgert und unwirsch oder drängen ihr Gegenüber sogar gefährlich an den Rand – sei es nun absichtlich oder unabsichtlich. Bürger*innen beobachten nicht selten unschöne bis gefährliche Szenen.

Die GAL-Stadtratsfraktion schlägt deshalb vor, durch eine Markierung auf der Fahrbahn deutlich zu machen, dass Radverkehr in diesem Teil des Vorderen Grabens in beide Richtungen gestattet ist. „Es scheint mehr Klarheit an dieser Stelle nötig zu sein“, meint GAL-Stadträtin Gertrud Leumer. „Damit können wir dann für weniger Konfrontation und mehr Miteinander und Rücksichtnahme sorgen.“

sys


Von hier kommend klar: Radfahren erlaubt, aber von der anderen Seite kommend könnte man meinen, es gibt keinen Gegenverkehr.


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