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Grüne freuen sich über Zweckentfremdungssatzung 4.04.2019
Bauen+Denkmal, Aktuelles, Presse-Mitteilung, BA-Thema
GAL-Antrag war nach drei Jahren erfolgreich – Satzung soll gegen Wohnraummangel wirken

Pressemitteilung

Der GAL-Antrag hatte eine Reifezeit von sage und schreibe drei Jahren, bis er endlich zum Erfolg führte. Am Mittwoch beschloss der Bausenat mehrheitlich, dass es künftig eine Zweckentfremdungssatzung geben soll. Den ersten Antrag dazu stellte GAL-Stadträtin Petra Friedrich im Februar 2016. Seither gab es sowohl im Stadtrat als auch mit der Stadtverwaltung ein Gerangel um Pro und Contra einer Zweckentfremdungssatzung, wie sie laut bayerischer Gesetzeslage seit 2007 möglich ist.

Im Bamberg waren die vielen Ferienwohnungen Anlass für die Diskussion. 330 wurden nach Recherchen der Stadtverwaltung Anfang 2016 festgestellt, zumeist ungenehmigte. Und dazu rechnete man noch mit einer relevanten Dunkelziffer. Gleichwohl wollten sich weder Verwaltung noch Stadtratsmehrheit dazu durchringen, ordnungsrechtlich dagegen vorzugehen. Ihre Argumente: ein zu weit gehender Eingriff in den Markt und zu personalintensiv, sprich zu teuer.

Doch die GAL blieb an dem Thema, brachte es immer wieder in die Diskussion und erneuerte den Antrag nach seiner ersten formalen Behandlung – drei Jahre lang. Der Wohnraummangel verschärfte sich in den letzten beiden Jahren weiter, der Druck auf OB, Stadtverwaltung und die anderen Fraktionen wuchs. „Unsere Beharrlichkeit hat sich gelohnt“, freut sich Petra Friedrich nun über ihren Erfolg. Künftig wird die Stadt die Umwidmung von Wohnraum in Ferienwohnungen verweigern.

Allerdings: Wäre die Stadt dem Grünen-Antrag schon früher gefolgt, gäbe es 125 Ferienwohnungen weniger in Bamberg, „beziehungsweise 125 Wohnungen mehr für Bambergerinnen und Bamberger“, wie Friedrich betont und bedauert. Diese Zahl wurde bei der Bausenatssitzung vorgelegt: So viele Neugenehmigungen von Ferienwohnungen erteilte das Rathaus in den Jahren von Anfang 2016 bis heute. „Vom Umfang entspricht die Menge dem geplanten Hochhaus am Kunigundendamm“, vergleicht GAL-Bausenatssprecher Ralf Dischinger.

Den Grünen ist vor allem wichtig, dass jetzt eine umfassende Zweckentfremdungssatzung wie in München erlassen wird. „Es geht nicht nur um Ferienwohnungen“, erklärt Petra Friedrich, „sondern dass Zweckentfremdung von Wohnraum überhaupt unterbunden wird: also auch Maklerbüros, Kanzleien, Praxen, und auch leer stehender Wohnraum.“ München, aber auch kleinere Städte mit ähnlicher Struktur und vergleichbaren Problemen auf dem Wohnungsmarkt wie Tübingen oder Konstanz hätten damit gute Erfahrungen gemacht.

Ralf Dischinger kündigt an, den jetzt durch die Verwaltung zu fertigenden  Entwurf der Satzung „sehr genau zu prüfen und besonders auf das für die notwendige Umsetzung vorgesehene Instrumentarium zu achten. Einen Papiertiger werden wir nicht akzeptieren“, betont er.

sys

Zweckentfremdung ungestraft - 04.09.2017 11:32
 Zweckentfremdungssatzung muss kommen - 09.11.2017 12:42


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