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Wie konnte OB 300.000 Euro ausgeben? 9.10.2013
Finanzen, Aktuelles, Presse-Mitteilung, BA-Thema
Pläne für Wolfsschlucht-Sanierung beschäftigen den Rechnungsprüfungsausschuss

Pressemitteilung

Die Planungsvorschläge für eine Sanierung bzw. einen Umbau der Jugendherberge Wolfsschlucht werden nun das Rechnungsprüfungsamt beschäftigen. Auf Vorschlag von GAL-Stadtrat Peter Gack gab der Rechnungsprüfungsausschuss eine solche Prüfung in Auftrag.

Wie bekannt beauftragte der Stadtrat im Sommer die Verwaltung, Sanierungspläne vorzulegen, um das städtische Gebäude in der Wolfsschlucht künftig wieder als Jugendherberge, Jugendgästehaus oder Landschulheim zu nutzen. Vor kurzem wurden dem Stadtrat dann drei Sanierungsvarianten präsentiert. Dass lediglich die Pläne inklusive Kostenschätzung bereits 300.000 Euro kosteten, überraschte bei der Vollsitzung alle Fraktionen und sorgte für Missstimmung.

Allein schon die Tatsache, dass der Oberbürgermeister eigenmächtig und ohne Stadtratsbeschluss über eine Vergabe in Höhe von 300.000 Euro verfügte, ist nach Ansicht des finanzpolitischen GAL-Sprechers Gack rechtlich nicht korrekt. „Zumal im Haushalt für diesen Zweck nur 50.000 Euro eingestellt waren“, ergänzt Gack. „Woher nimmt Oberbürgermeister Starke also die fehlenden 250.000 Euro?“ fragt er.

Fraglich ist außerdem, ob bei dieser Summe nicht europaweit hätte ausgeschrieben werden müssen. „Es wäre also sehr interessant, zu erfahren, warum hier so plötzlich so viel Geld so schnell vergeben wurde, während doch bei anderen Projekten mit nur einem Bruchteil an Kosten oft ein knausriges Gezerre mit der Verwaltung entsteht“, so Gacks Kommentar.

sys

Nachtrag am 11.10.13:

In einer Pressemitteilung vom 9.10.13 wirft Oberbürgermeister Starke der GAL "ein schlechtes Gedächtnis" oder "bewusste Täuschung der Öffentlichkeit" vor. Er beruft sich damit auf die Zustimmung des Stadtrats zu einer Vereinbarung mit den Initiatoren eine Bürgerbegehrens zum Erhalt der Wolfsschlucht als Jugendherberge. Darin sei eine Sonderrücklage in Höhe von 750.000 Euro sowie die baufträgten Pläne beschlossen worden.

Dazu die Stellungnahme der GAL:

Wie vom OB korrekt dargestellt, stecken 750.000 Euro in einer Sonderrücklage, d.h. sie sind nicht Bestandteil einer Haushaltsstelle im Etat der Stadt Bamberg. Solange es keine Haushaltsstelle gibt, steht ein Betrag für Ausgaben der Verwaltung nicht zur Verfügung. Dafür braucht es einen Stadtratsbeschluss, der die Rücklage - oder einen Teil davon - auflöst und mit dem Betrag eine Haushaltsstelle füllt oder neu schafft. Erst dann hat die Vewaltung Verfügungsgewalt darüber.
Die vom Oberbürgermeister offenbar vertretene Rechtsauffassung, mit der Zustimmung des Stadtrats zu der oben genannten Vereinbarung sei ein solcher Beschluss quasi gefasst worden und er hätte freie Verfügung über den Betrag gehabt, ist eine sehr freie Interpretation, die die GAL nicht teilt.
Aber selbst wenn die "Umbuchung" von der Rücklage auf eine Haushaltsstelle korrekt erfolgt wäre, dann hätte gemäß der Geschäftsordnung der Stadt Bamberg, § 4 Abs. 3, die Vergabeentscheidung vom Finanzsenat getroffen werden müssen.

Wortlaut § 4 Abs. 3:

"Der Finanzsenat ist zuständig für Vergaben

aa) nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB),

bb) nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL),

cc) nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF),

jeweils ab einem Auftragswert in Höhe von 200.000 €. Dies gilt auch bei der Entscheidung über Nachtragsangebote oder Auftragsänderungen."


Die Wolfsschlucht, ehemals Jugendherberge, derzeit Asylheim.


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