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Verschafft die Stadt dem City-Beach Sonderrechte? 12.05.2011
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GAL fragt nach der Rechtsgrundlage für den Betrieb des infranken.de-City-Beach am Kunigundendamm. Wo ist die Rechtsgrundlage für den Betrieb?

Das Wetter ist schön, und auch der infranken.de-City-Beach an der Uferpromenade des Kunigundendamm boomt wieder. Aber geht es da überhaupt mit rechten Dingen zu? Das will die GAL-Stadtratsfraktion nun wissen. Denn der Pachtvertrag des betreibenden Wirts lief Ende des Jahres 2010 aus.

Monate zuvor, im Juli 2010, war die Zukunft des Beach deshalb Thema im Stadtrat gewesen. Der Wirt hatte den Wunsch geäußert, das Grundstück über mehrere Jahre von der Stadt zu pachten. Eine solche mehrjährige Pacht aber wiederum hätte eine Baugenehmigung für die Beach-Anlage nötig gemacht, die es bislang nicht gab. Die Verwaltung unter Regie von OB Starke ließ sich daher den „Trick“ einfallen, dem Pächter auf fünf Jahre die Zusicherung zu geben, dass sein Pachtvertrag jedes Jahr erneut verlängert würde. Damit hätte man das Baugenehmigungsverfahren umgangen.

Die Grünen wollten diesen Deal jedoch nicht mittragen und machten außerdem darauf aufmerksam, dass bereits eindeutig feste Baulichkeiten dort erstellt wurden, die in jedem Fall baugenehmigungspflichtig seien. Daraufhin wurde vom Stadtrat vorsichtshalber kein Beschluss gefasst, und der OB versprach, eine Lösung zu finden.

Doch mittlerweile ist fast ein Jahr verstrichen und der Stadtrat wurde weder mit der Angelegenheit befasst noch informiert. GAL-Stadtrat Peter Gack fragt nun nach: „Wurde der Pachtvertrag verlängert, und wenn ja, für wie lange und unter wessen Verantwortung?“ Zudem will er wissen, ob inzwischen eine Baugenehmigung erteilt wurde bzw. auf welcher Rechtsgrundlage der Beach betrieben wird.

Der infranken.de-City-Beach, für den der FT als Sponsor und Namensgeber auftritt, erfreut sich zwar großer Beliebtheit, sorgte aber auch immer wieder für Ärger. Von Seiten des Bürgervereins Wunderburg wurden Lärmbelästigung und Verunreinigungen im Umfeld ebenso beklagt wie mangelnde sanitäre Anlagen und die Parksituation in den benachbarten Straßen. Auch die Beach-Gebäude hatten vor Jahren zu einem Protest von anwohnenden Familien geführt, weil deren winterliche Schlittenwiese am Damm nicht mehr nutzbar war.

„Es darf nicht sein, dass die Stadt ihre Bürger ungleich behandelt, und hier einem noch dazu rein kommerziellen Projekt Vorteile verschafft, rechtliche Ausnahmen macht und Sonderregelungen trifft, die andere BürgerInnen niemals bekämen. Es muss gerecht zugehen“, so die Forderung der GAL.

sys


Rene Fajs pixelio.de


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