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GAL rettet Ansprüche von Armen in zweite Lesung 12.12.2011
Soziales, Aktuelles, BA-Thema, Finanzen, Peter Gack
Nur höhere Heizkosten wollte die Stadt
Bamberg den armen Menschen zugeste-
hen. Dass die Mieten seit 2009 massiv
gestiegen sind, hielt man im Rathaus für
nicht relevant. Die GAL konnte die Stadt-
ratsmehrheit immerhin für eine zweite
Lesung gewinnen. Die Stadtverwaltung
muss nun nacharbeiten.

Die GAL hatte beantragt, die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU), also das, was Hartz-IV-Empfänger als Wohnungskosten erhalten, erhöht werden müssen. Die Sätze sind veraltet, nicht mehr dem jetzigen angespannten Wohnungsmarkt angemessen, und zudem entsprechen sie auch noch nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung.

Siehe dazu auch die Beiträge auf gaznet.de vom 16.9. und 11.11.2011 – Links unten.


Im Rahmen der Haushaltsberatungen war das nun Thema im Finanzsenat. Und ein für die GAL zähes Unterfangen. Die Stadtverwaltung hatte inzwischen eingesehen, dass die Heizkosten zu erhöhen sind, eine 19%ige Erhöhung ab dem 1.1.2012 wurde vorgeschlagen, was immerhin 200.000 Euro Mehrkosten im Haushalt verursacht. Dem haben wir denn auch zugestimmt, weil wir schon mal das festzurren wollten, wofür immerhin Mehrheiten in Verwaltung und Stadtrat in Sicht waren.

Gleichwohl haben wir angemerkt, dass es verwunderlich ist, warum in der Stadt anscheinend kostengünstiger geheizt werden kann als im Landkreis. Dort nämlich gelten höhere Richtwerte, die darüber hinaus nach der Heizungsart (Gas, Öl/Holz, Strom/Fernwärme) differenziert sind.

Dass abgesehen von den Richtwerten eigentlich eine Übernahme der „tatsächlichen“ Kosten zu gewährleisten ist, woran es jedoch in vielen deutschen Kommunen hapert, ist ein sehr komplexes Thema, um das sich die GAL noch gesondert kümmern muss.


Dann ging es um die Miete. Hier wollte die Verwaltung alles beim Alten lassen: Angemessenheit von Miethöhen von 2009 – als ob es die eklatanten Veränderungen auf dem Bamberger Wohnmarkt nicht gegeben hätte. Völliges Unverständnis haben wir diesbezüglich geäußert. Als Begründung für ihr Nichthandeln nannte die Verwaltung, ihr lägen weder ein aktueller Mietspiegel noch geeignetes statistisches Datenmaterial vor, um mit einem Konzept, das den Anforderungen des Bundessozialgerichts erfüllt, die Angemessenheitsgrenzen für die Mieten zu errechnen.

Das brachte die GAL auf die Palme. Schreibt doch das Bayerische Arbeit- und Sozialministerium mit Schreiben vom 10. Juli 2009 an die kreisfreien Städte, dass als Erkenntnisquellen für die Angemessenheitsberechnung dienen könnten: Recherchen im Internet, Studium von Zeitungsanzeigen, Auskünfte der örtlichen Akteure des Wohnungsmarktes (z.B. Haus- und Grundbesitzerverein, Mieterbund) und die Statistiken der Wohngeldfälle. Ob denn dieses Datenmaterial der Stadtverwaltung nicht zugänglich sei, fragten wir, Internet, Zeitungsanzeigen, auf Auskünfte der örtlichen Wohnungsbaugesellschaften und auf die Statistik der Wohngeldfälle könne doch wohl auch die Bamberger Stadtverwaltung lesen und auswerten, oder?

Wir argumentierten, dass eine Anpassung der Angemessenheitsgrenze längst überfällig sei. Die Mieten in Bamberg sind in den vergangenen Monaten extrem gestiegen, es ist so gut wie nicht möglich zu den derzeitigen Angemessenheitsgrenzen noch eine Wohnung zu finden. Sogar der Landkreis hat schon die Angemessenheitsgrenzen so hoch gesetzt wie in Bamberg und auf dem Land liegt das allgemeine Mietniveau erfahrungsgemäß wesentlich niedriger.

Unterm Strich zeigte sich die Mehrheit im Finanzsenat gottseidank von der Argumentation überzeugt und beschloss, den GAL-Antrag in eine zweite Lesung zu geben und die Verwaltung zu beauftragen, die Angemessenheitsgrenzen neu zu berechnen.

Unser Anliegen, die Angemessenheitsgrenzen bis spätestens zum Ende des ersten Quartals 2012 neu festzulegen, scheiterte allerdings. So schnell sei der Verwaltung die Erarbeitung eines Konzepts, dass fast einem kleinen Mietspiegel gleicht, nicht möglich. Man einigte sich dann auf die Fristsetzung 1. Halbjahr 2012. Immerhin....

Peter Gack


chocolat01 pixelio.de


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