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Ätsch! Die Verwaltung sagt nix! 10.01.2012
Klatsch+Tratsch, Aktuelles, BA-Thema, Sylvia Schaible
Warum Oberbürgermeister Andreas Starke
sein Auto entgegen der Vorschriften, aber
legal auf dem Gehweg parken darf, bleibt
ein gut gehütetes Geheimnis im Rathaus.
Informationsfreiheitssatzung hin oder her ....

Diese blöden Bürger - sie weisen auf Ungereimtheiten hin, sie nörgeln und meckern, pochen gar auf Gleichbehandlung – und jetzt wollen sie auch noch Informationen. Das hat sich wohl Ralf Haupt als Chef des Bamberger Ordnungsamts gedacht, als er Post von einem solchen Exemplar bekam.

Besagter Bürger störte sich daran, dass Oberbürgermeister Andreas Starke sein Auto seit Jahren immer wieder mitten auf einem Gehweg am Geschwister-Scholl-Ring parkt. Dort ist Parken verboten, aber dafür hat der OB an der Windschutzscheibe eine Ausnahmegenehmigung befestigt, die ihm von der Stadtverwaltung ausgestellt wurde. Sie erlaubt dem kleinen schicken silbernen OB-Flitzer generell, sich an diverse Parkverbotsvorschriften in Bamberg nicht zu halten.

Starkes treuer Referent Haupt bestätigte dem neugierigen Bürger dies schriftlich und fügte noch hinzu, dass „nähere Einzelheiten zum Hergang der Erteilung der Ausnahmegenehmigung“ nicht genannt werden könnten, da der Bürger nicht „Beteiligter des betreffenden Verwaltungsverfahrens“ sei.

Irgendwie beteiligt kam sich der Bürger aber denn doch vor, immerhin war das ja auch sein Gehweg und sein Oberbürgermeister und seine Rechtsordnung. Und eine solche Vorzugsbehandlung wollte er dann doch überzeugend begründet haben.

So kam ihm die seit November 2011 in Kraft getretene Informationsfreiheitssatzung in den Sinn, wonach Bürger und Bürgerinnen berechtigt sind, von der Verwaltung Auskunft über Verwaltungshandeln einzuholen. Und er schrieb erneut an den Referenten Haupt – natürlich in der Erwartung, nun die offiziellen Gründe dafür zu erfahren, warum es für den Oberbürgermeister so unbedingt, dringend und unausweichlich notwendig ist, dort am Geschwister-Scholl-Ring zu parken, wo eigentlich nur Fußgänger gehen sollen und sich verkehrsrechtlich eigentlich eine Feuerwehrzufahrt befindet.

Doch aus dem Rathaus kam folgende Antwort: Die Informationsfreiheitssatzung beziehe sich nur auf von der Stadt zu verwaltende Angelegenheiten. Die Ausnahmegenehmigung sei aber im Rahmen der Straßenverkehrsordnung erteilt worden, also ein Verwaltungsakt, den die Stadt lediglich als ausführendes Organ für ein Bundesgesetz durchführe. Und deshalb – ääätschibääätsch, blöder Bürger – könne die „Informationsfreiheitssatzung nicht als Anspruchsgrundlage herangezogen werden“. Wir sagen dir gar nix!!!

Aus welch triftigen Gründen Andreas Starke seinen oberbürgermeisterlichen Zweisitzer nun tatsächlich am Geschwister-Scholl-Ring parken darf, weiß der Bürger also immer noch nicht. Die müssen schon ungeheuer wichtig und geheim sein, wenn man sie im Rathaus so wachsam unter Verschluss hält. Aber die Verwaltung findet unser Bürger nach dieser Geschichte weder bürgernah noch hilfsbereit – sondern einfach auch nur … blöd!

sys


Kokettes Parken auf dem Gehweg - Starkes Silberflitzerchen


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