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Praxis der Stadtverwaltung bleibt rechtswidrig 19.11.2012
Soziales, Aktuelles, BA-Thema
Mit einer Aktion machte die GAL darauf aufmerksam, wie arme Menschen konkret in Bamberg unter der rechtswidrigen Verwaltungspraxis leiden. Die Mietkosten, die sie faktisch haben, werden einfach nicht in ausreichender Höhe anerkannt und gezahlt.

Auf Antrag der GAL und zum wiederholten Mal beschäftigte sich der Stadtrat, hier der Familiensenat, mit dem Thema "Kosten der Unterkunft" (KdU). Doch noch immer ist das Ergebnis nicht befriedigend. Denn der Senat beschloss zwar eine Erhöhung der so genannten Angemessenheitsgrenzen ab 1.1.2013, die Erhöhung entspricht aber nicht der aktuellen Rechtssprechung des Bundessozialgerichts. Denn sie richtet sich nicht nach den örtlichen Gegebenheiten, sondern nur nach der allgemeinen bundesweiten Preisindexsteigerung für Nettokaltmieten. Das heißt, die Praxis, nach der KdU in Bamberg gezahlt werden, ist nach wie vor rechtswidrig.

Vertrösten ließ sich der Familiensenat damit, dass im kommenden Jahr ein grundsicherungsrelevanter Mietspiegel erstellt wird. Der wird dann tatsächlich gerichtsfeste Daten für Angemessenheitsgrenzen liefern. Aber bis dahin bleibt die rechtswidrige Praxis erhalten. Betroffenen kann man zynischerweise nur empfehlen, gegen die Stadt zu klagen - die Aussichten, vor Gericht zu gewinnen, sind bestens.

 

Mit einer Aktion wollte die GAL bei der Familiensenatssitzung auf die Nöte betroffener Menschen aufmerksam machen und setzte Pappumrisse stellvertretend für konkrete Personen/Familien auf die Stühle im Zuschauerraum. Die GAL wollte den Betroffenen damit einen Raum geben, den sie sonst nicht für sich beanspruchen, da viele sich für ihre Armut schämen. Die fünf Fallbeispiele erzählen von Hilfesuchenden, die innerhalb von nur zehn Tagen in einer Bamberger Beratungsstelle vorsprachen.

 

Hier die Geschichten:

  • Wir sind Eltern mit einem fünfjährigen Kind.
    Für unsere Wohnung zahlen wir 577 Euro inkl. Nebenkosten, anerkannt werden 528 Euro.
    49 Euro müssen wir uns jeden Monat vom Mund absparen. Dazu haben wir eine überraschende Nachzahlung für Heizung und Warmwasser abzustottern, noch mal jeden Monat 50 Euro.
  • Ich bin allein stehend und 64 Jahre.
    Meine Altbauwohnung ist unter dem Dach – nicht gedämmt. Meine Miete mit hohen Nebenkosten (Heizung) beträgt 415 Euro. Anerkannt werden nur 350 Euro. 64 Euro muss ich mir monatlich von der Regelleistung absparen...
  • Ich bin eine Rentnerin, 74 Jahre.
    Neben meiner geringen Rente erhalte ich Grundsicherung. Meine Warmmiete beträgt 486 Euro, deshalb hat mich das Sozialamt aufgefordert, eine günstigere Wohnung zu suchen. Man hält 352 Euro für angemessen. Aber ich lebe seit 40 Jahren hier und bin wegen meines Alters auf die Hilfe meiner Nachbarn im Haus angewiesen, die ich seit Jahrzehnten kenne. Ich muss mir 134 Euro monatlich vom Mund absparen und habe Angst, was mit mir wird.
  • Ich bin Mutter von drei Kindern.
    618 Euro Miete wurden als angemessen übernommen, aber dann kam eine Mieterhöhung wegen hoher Nebenkosten: 675 Euro. Gezahlt wird das nur für 6 Monate, man verlangt Nebenkostensenkung. Aber mein Heizverhalten ist unverändert. Ich weiß nicht, was ich tun soll.
  • Ich bin Mutter von zwei Kindern.
    Nach meiner Trennung haben wir eine neue Wohnung bezogen, Warmmiete damals 505 Euro. Aber dann waren die Heizkosten doch viel höher, so dass wir nun 593 Euro Miete zahlen müssen. Als angemessen anerkannt werden 528 Euro. 65 Euro monatlich muss ich von den Regelleistungen zahlen.

 

 


BürgerInnen aus Bamberg, die mit den Mietzahlungen durch das Jobcenter nicht zurecht kommen. Symbolisch waren sie durch eine Aktion der GAL bei der Familiensenatssitzung anwesend.


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