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"City Beach"-Vorzugsbehandlung vom Stadtrat beendet 25.01.2013
Bauen+Denkmal, Finanzen, BA-Thema, Aktuelles
Über Jahre konnte sich ein Bamberger Gastronom auf Stadtverwaltung und Oberbürgermeister verlassen: Betrieb ohne Baugenehmigung und Stellplatzablöse von 200.000 Euro "geschenkt".

Sieben Jahre bestand der City Beach am Kanalufer beim Kunigundendamm. Ein gastronomischer Betrieb zur Pacht auf einem städtischen Grundstück. Und seit mindestens der Hälfte der Zeit befand sich der Betriebb dort ohne die nötige Baugenehmigung, denn die anfangs kleine provisorische Einrichtung wurde im Laufe der Zeit immer mehr zur festen baulichen Anlage erweitert. All die Jahre duldete die Stadtverwaltung – und an ihrer Spitze Oberbürgemeister Starke – diesen City Beach und nahm damit bewusst und absichtlich eine Sonderbehandlung vor, zeitweise hatte der Betreiber nicht einmal einen geltenden Pachtvertrag.

Auf Anregen der GAL sicherte die Stadtveraltung im Juli 2010 zu, ein ordentliches Bauverfahren durchzuführen, was nicht geschah. Ein entsprechender Antrag der GAL (Mai 2011) wurde einfach ignoriert. Erst nachdem die GAL die Regierung von Oberfranken einschaltete und überdies Stadtrat Norbert Tscherner eine Petition beim bayerischen Landtag auf Abbau des City Beach einreichte, sah der OB sich offenbar gezwungen, doch noch zu handeln.

Nun kam das Thema im Bausenat endlich auf den Tisch. Vorgeschlagen wurde vom OB ein Bebauungsplanverfahren für den Bereich des City Beach bis hin zur Brücke Münchner Ring. Der City Beach sollte als gastronomischer Betrieb auf 3000 Quadratmeter für 300 Personen seine Zulassung erhalten, im Bereich der Brücke sollten 40 Stellplätze auf Kosten des City-Beach-Betreibers entstehen. Dieser Stellplatzbedarf errechnet sich gemäß Bayerischer Bauordnung.

Freilich hätte der Betreiber diese 40 Stellplätze schon seit Jahren nachweisen müssen oder eine Ablöse von ca. 5000 Euro pro Stellplatz zahlen. Die Stadtverwaltung mit dem Oberbürgermeister an der Spitze hat ihm also eine Summe von sage und schreibe 200.000 Euro erspart bzw. auf unser aller Kosten zum „Geschenk“ gemacht.

OB Starke gab in der Stitzung zu, dass die Stadt Bamberg nahezu sieben Jahre lang auf städtischem Grund eine gastronomische Anlage für 300 Personen ohne baurechtliche Genehmigung „geduldet“ hat. Auf die Forderung der GAL nach einer Erklärung für dieses illegale Verhalten führte Starke sein Verständnis für die Jugend an.

Ein geradezu unverschämter Versuch des Oberbürgermeisters, Protektion und Sonderbehandlung für ausgewählte Gastronomen zu kaschieren, die er womöglich auch noch selbst angeordnet hat. Denn bei der Fläche am Kanalufer handelt es sich (auch nach Flächennutzungsplan) um öffentlich nutzbare Grünfläche, also um einen Bereich, der für jeden und jede Bürger/in zugänglich sein muss, egal welchen Alters. Stattdessen aber duldete die Stadt also eine Dauereinrichtung auf fast 3000 m² Grünfläche – sommers wie winters durch einen Zaun hermetisch abgeriegelt und nur nutzbar für Leute, die bereit waren für die gastronomischen Leistungen des Schankwirts Euros über den Sand zu schieben. Auf diese Weise diente das Areal nicht dem Sinn und Zweck eines Naherholungsgebiet und auch nicht den Interessen der Jugend, sondern schlicht den lukrativ-ergiebigen Bilanzen eines Geschäftsmannes.

Mit der GAL lehnten auch CSU, Freie Wähler und die „Für Bamberger“ das vorgeschlagene Bebauungsplanverfahren zum Erhalt des City Beach ab. OB Starke, SPD und Bamberger Realisten stimmten zu. Ergebnis: 8 zu 5. Die Geschichte der Strandkneipe „City Beach“ an dieser Stelle und damit eine jahrelang von der Stadt geförderte Illegalität und Ungleichbehandlung ist damit zu Ende.

Was aus GAL-Sicht nicht heißen muss, dass man eine City-Beach-Kneipe nicht auch woanders einrichten könnte. Wir wollen hier nicht auf die Spaßbremse treten. In der Nähe des Alten Hallenbads bzw. auf dessen Parkplatz könnte man dafür durchaus geeignete Flächen finden – natürlich nur mit ordentlichem Baugenehmigungsverfahren. Aber nach einem Ersatzangebot Ausschau zu halten, dafür konnte sich die Verwaltung nicht erwärmen – und der OB war schlichtweg beleidigt.

usa / sys

 


Die Bauten des City Beach, 2012: baugenehmigungspflichtig.


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