BAmberger Thema
Auch zwei Autoreifen auf dem Radweg sind zwei zu viel! | 28.09.2016
Verkehr, Aktuelles, BA-Thema
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Im Verkehrssenat wurde klar gestellt, dass Autoparken auf dem Radweg ein No Go ist. Der PÜD muss künftig strenger darauf achten, dass Radwege frei bleiben. Die GAL ruft Bürger*innen zum Beobachten auf.
Bericht aus dem Umwelt- und Verkehrssenat Die Zusammenstellung von Fotos auf gaznet.de ist inzwischen beachtlich: Autos, Lieferwagen, Lkws, die ganz oder teilweise auf Fahrradwegen oder Fahrradstreifen abgestellt sind und ein Durchkommen verunmöglichen – gesammelt von Bürger*innen für Facebook, BOZ und gaznet.de. Die GAL-Stadtratsmitglieder Gertrud Leumer und Peter Gack zeigten eine Auswahl davon im jüngsten Umwelt- und Verkehrssenat. Dort stand die Evaluation des PÜD (also ein generelles Überprüfen und Überdenken der Aufgaben des PÜD) aufgrund eines Antrags der GAL auf der Tagesordnung. Und genau der PÜD ist dafür zuständig, wenn es um ordnungswidriges Parken oder Halten von Kfz auf Radwegen geht, weshalb das Thema „zugeparkte Radwege“ im Mittelpunkt der Diskussion stand. Nach der Straßenverkehrsordnung ist die Lage eindeutig: Ein Kfz hat auf einem Radweg weder ganz noch halb zu halten oder zu stehen. Der PÜD kann jederzeit einschreiten und das Vergehen unterbinden bzw. verwarnen. Doch tatsächlich ist der PÜD auf diesem Auge nicht so ganz sehkräftig, gar wird dieses Auge allzu oft zugedrückt, zumal wenn Autofahrende „doch nur mit zwei Reifen“ auf dem Radweg halten. Der rechtliche Spielraum, den der PÜD zweifellos hat, wurde in der Praxis bislang nicht nur maximal pro Kfz ausgenutzt, sondern allzu oft in den Bereich des rechtlich nicht mehr Akzeptablen überdehnt – so die Wahrnehmung und Beschwerden vieler Bürger*innen – belegt in der oben erwähnten Dokumentation. Als die Fotos auf Betreiben der GAL in der Senatssitzung vorgeführt wurden, rief das allerdings auch bemerkenswertes Verständnis für die Falschparker hervor. Stadtrat Eichfelder etwa (aktuell Fraktion Bamberger Allianz) meinte – explizit bezogen auf Lange Straße und Königstraße –, man müsse doch auch mal ein- und ausladen dürfen und da müsse doch Toleranz drin sein. Doch da schwang sich – in überraschender und nie gekannter Weise – Ordnungsreferent Ralf Haupt zu argumentativen Höhenflügen auf. Klar formulierte er die Rechtslage, welche Radwege eindeutig dem Radverkehr zuordne und das eigenmächtige Umfunktionieren zu einer Bedarfsabstellfläche für Autos verbiete. Zugeparkte Radwege, so führte Haupt treffend aus, verursachten immer wieder Gefahrensituationen und Beinah-Unfälle, weil Radfahrende so dazu gezwungen seien, plötzlich auf die Straße auszuweichen. Das ersatzweise Ausweichen auf den Gehweg wiederum sei erstens verboten und zweitens konfliktträchtig und gefährlich für die dort befindlichen Fußgänger*innen. Die beiden GAL-Leute brauchten– zum eigenen gänzlich ungewohnten Entzücken – dem engagierten Referenten nur noch zustimmend zu lauschen, und die Sache war abschließend geklärt. Es gab daraufhin keinen Widerspruch im Senat mehr. sys |
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