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Gilt Sozialklausel für Katharinenhof noch? | 22.02.2017
Bauen+Denkmal, Aktuelles, BA-Thema, Presse-Mitteilung, Soziales
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Nach Investorenverkauf: GAL fragt nach vertraglicher Vereinbarung mit der Stadt
Pressemitteilung Die GAL freut sich über Pressemitteilungen anderer Fraktionen der jüngsten Zeit, welche eine Sozialklausel für neu ausgewiesene Wohnbaugebiete beantragen. „Damit wird eine Forderung übernommen, die wir seit 2010 vertreten, und die nun endlich die Chance hat, als generelle Vorgabe beschlossen zu werden“, meint GAL-Fraktionsvorsitzende Ursula Sowa zuversichtlich. Vereinzelt ist es – auch auf Betreiben der GAL – in den vergangenen Jahren schon gelungen, soziale Vorgaben bei Neubauvorhaben festzulegen, ergänzt ihre Kollegin Petra Friedrich. „Im Nachgang müssen wir nun aber darauf achten, dass diese auch eingehalten werden.“ Genau darauf zielt der jüngste Antrag der beiden GAL-Stadträtinnen ab. Es geht um den Katharinenhof, Areal eines ehemaligen Auto-Unternehmens an der Nürnberger Straße. Im Vertrag mit dem Bauvorhabenträger verankerte die Stadt 2015 eine so genannte „soziale Komponente“. Ca. 24% der Gesamtwohnfläche, etwa 600 qm, sollen für mindestens zehn Jahre als Mietwohnungen mit einer Basismiete von 8 Euro zur Verfügung stehen. Doch nun wurde Medienberichten zufolge das Areal verkauft, was die GAL zu mehreren Nachfragen veranlasst: „Ist von dem Verkauf auch das Gebäude betroffen, für das die soziale Komponente vorgesehen ist? Wird die Vorgabe dennoch eingehalten? Wie ist dies rechtlich abgesichert? Und wie wird es kontrolliert?“ sys |
Katharinenhof Von der Nürnberger Straße aus gesehen (Aufnahmen von 2015) |
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