BAmberger Thema
Einarmige Banditen stehen unter Beobachtung | 21.11.2017
Soziales, Aktuelles, BA-Thema
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Eine Neuregelung auf Landesebene ermöglicht es den Kommunen, verschärfte Bestimmungen für Spielhallen durchzusetzen. In Bamberg wird jedoch derzeit (noch) kein Handlungsbedarf gesehen.
Seit Juli 2017 gelten für Spielhallenbetreiber neue Regeln aufgrund eines Landesgesetzes. Dazu gehört etwa, dass der Mindestabstand von neu beantragten Spielhallen von 250 Meter auf 500 Meter Luftlinie steigt. Auch die Sperrzeit hat sich verlängert: Sie beginnt täglich um 3 Uhr und endet um 9 Uhr. Auf Antrag der GAL stellte die Stadtverwaltung die neue Lage dar und nahm auch zu der Frage Stellung, inwiefern sich neue Handlungsinstrumente für Bamberg ergeben, um der Spielsucht entgegenzuwirken. Die GAL visierte damit eine noch weitere Ausdehnung der Sperrzeit an, denn auch die Grünen im Landtag hatten an diesem Punkt deutlich mehr gefordert. In der Vollsitzung vertrat die Verwaltung den Standpunkt, dass in Bamberg nicht mehr zu machen sei, denn für eine noch weiter gehende Sperrzeitverlängerung müsse ein "öffentliches Bedürfnis" bestehen oder "besondere örtliche Verhältnisse" müssten dies erfordern. Die Lage soll aber beobachtet und gegebenenfalls entsprechend eingegriffen werden - so der Auftrag des gesamten Stadtrats an die Verwaltung. „Das ist ein erstes Signal der Wachsamkeit", meint GAL-Fraktionsvorsitzende und Antragstellerin Ursula Sowa, "allerdings reicht auch die neue gesetzliche Grundlage nicht weit genug, um die steigende Zahl an Spielsüchtigen einzudämmen.“ Sie verweist auf Zahlen des bayrischen Innenministeriums, wonach es 34.000 problematische und 30.000 pathologische Glücksspieler*innen in Bayern gibt, die Dunkelziffer dürfte noch höher ausfallen. In den in Bamberg befindlichen Mehrfachspielhallen musste nach der gesetzlichen Änderung im Juli die Gesamtzahl der Geld- und Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit auf maximal 48 Geräte reduziert werden. Das hatte zur Folge, dass im Bamberger Stadtgebiet drei Spielhallen geschlossen wurden. Weitere Präventionsmaßnahmen und Regulierungsmöglichkeiten durch die Stadt sind laut Stadterwaltung ausgeschöpft. Die Rechtslage sieht weiterhin vor, dass in den Spielotheken gut sichtbar und dauerhaft Informationen zu Suchtrisiken angebracht werden müssen. Ebenso sollen Aushänge über Ansprechpartner, in der Spielhalle vor Ort und die örtliche Beratungsstelle, in den Räumen informieren. Die Spielhallenbetreiber wurden dazu verpflichtet Konzepte vorzulegen, um den Spielerschutz zu erhöhen. Dies beinhaltet zum einen eine Reduzierung der Spielgeräte und zum anderen weitere qualitative Maßnahmen, wie ein Zutrittsverbot für Personen unter 21 Jahre oder eine Betreuung der Spieler*innen durch geschulte Mitarbeiter*innen. Hannah Witzenrath |
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