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Muss Stadt in der Unteren Königstraße sofort handeln? 3.07.2019
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Grüne bewerten EuGH-Urteil zu Luftschadstoffmessungen für Bamberg: Bürger*innen haben Anspruch auf Maßnahmen zur Luftreinhaltung – Messstation an der Löwenbrücke ist nicht mehr rechtskonform

Pressemitteilung

Das jüngste Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs zu den Messungen von Luftschadstoffen hat auch Auswirkungen auf Bamberg. Davon geht jedenfalls Jonas Glüsenkamp von den Bamberger Grünen aus. Der EuGH hatte festgestellt, dass Messungen gezielt an den Stellen vorgenommen werden müssen, wo auch die höchsten Schadstoffbelastungen sind. „Genau das ist in Bamberg nicht der Fall“, wiederholt Glüsenkamp die von den Grünen seit langem vorgebrachte Kritik an der offiziellen LÜB-Messstation des Bayerischen Landesamts für Umwelt, die am Rande einer Frischluftschneise an der Löwenbrücke platziert ist.

Dass dort die Schadstoffbelastung erwartungsgemäß niedrig ausfällt, bewies sich bei mobilen Stickstoffdioxid-Messungen, welche die Stadt Bamberg im Jahr 2018 in Eigenregie vorgenommen hatte. „Alle Messergebnisse an den sieben städtischen Standorten lagen höher als die LÜB-Werte“, stellt Glüsenkamp rückblickend fest, „der Standort Löwenbrücke ist also nicht aussagekräftig und im Sinne des EuGH-Urteils nicht rechtskonform.“

GAL-Stadrätin und Landtagsabgeordnete Ursula Sowa reicht nun eine Anfrage im Landtag ein und will von der Bayerischen Staatsregierung wissen, wann die Messstation verlegt und so für eine gesetzesgemäße Überwachung der Schadstoffbelastung in Bamberg gesorgt wird. Zusammen mit ihrer Stadtratskollegin Petra Friedrich geht sie noch weiter und fordert zudem von der Bamberger Stadtverwaltung, sofort Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu ergreifen.

„Bei den städtischen Messungen 2018 ergab sich für die Untere Königstraße im Jahresmittelwert eine Stickstoffdioxidbelastung, die oberhalb des Grenzwertes von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter liegt“, fasst Friedrich zusammen. Bei Bekanntgabe der Ergebnisse im Mai habe die Stadtratsmehrheit gegen das Votum der GAL jedoch deswegen keinen Handlungsbedarf gesehen, weil es sich nicht um eine offizielle LÜB-Messung handelte und weil nur an einer von acht Stellen der Grenzwert überschritten war. „Seit dem EuGH-Urteil muss man das jetzt grundlegend anders bewerten“, so die verkehrspolitische Sprecherin der Grünen-Stadtratsfraktion. „Der EuGH sagt, dass die Bürgerinnen und Bürger auch bei Grenzwertüberschreitungen an einzelnen Messstellen einen Rechtsanspruch darauf haben, dass die Kommune handelt. In der Unteren Königstraße müssen wir also sofort tätig werden“, schlussfolgert sie und stellte einen entsprechenden Antrag.

GAL-Vorstandsmitglied Jonas Glüsenkamp begrüßt das Urteil, das den Druck auf die Kommunalpolitik erhöht: „Es ist erfreulich, dass aus Europa Schützenhilfe für saubere Luft kommt und dass das Vorgehen für Messstationen eindeutig definiert ist. Das ist ein wichtiger Schritt für saubere Luft auch in Bamberg.“

sys

Stickstoffdioxid-Messungen der Stadt 2018 (Öffnet externen Link in neuem FensterSitzungsvorlage Mai 2019)

Öffnet externen Link in neuem FensterArtikel der Deutschen Umwelthilfe DUH zum EuGH-Urteil Juni 2019

 



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