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Leerstände nur zum Teil überzeugend 12.04.2013
Bauen+Denkmal, Aktuelles, BA-Thema
Die GAL bekam Antwort auf ihre Frage nach den vier unbewohnbaren Wohnhäusern im Eigentum der Stadt

Hintergrund

Vor einiger Zeit hatte sich herausgestellt, dass die Stadt Bamberg vier leer stehende und angeblich unbewohnbare Wohnhäuser besitzt. Und das bei dem massiven Wohnraummangel der derzeit in Bamberg herrscht! Umgehend hatte die GAL einen Sachstandsbericht zu den vier Objekten beantragt – dieser stand nun im Finanzsenat auf der Tagesordnung.

 

Das Haus Memmelsdorfer Straße 45 (Ecke Coburger Straße) wurde von der Stadt im Jahr 2000 erworben und stand schon damals leer. Laut Verwaltung wurde es „auf Abbruch“ erworben, mit dem Ziel, an dieser Stelle die Kreuzung zu ertüchtigen im Rahmen der Pläne für eine bahnparallele Innenstadttangente - es soll an dieser Stelle eine zusätzliche Abbiegespur eingerichtet werden. Derzeit wird das Gebäude als Lager an einen Verein vermietet.

Das Haus Jäckstraße 76 wurde 2005 zusammen mit der dazugehörigen Grundstücksfläche von 3.700 Quadratmetern erworben. Grund war der Plan für eine Straßenverbindung von der Kronacher Straße über die Hallstadter Straße hinaus bis zum Margaretendamm (Laubanger einbezogen). Schon damals war das von einem Altmetallhändler genutzte Anwesen angeblich in einem schlechten Zustand und wurde „auf Abbruch“ erworben. Aktuell dient es als Lager im Rahmen der Sanierung des Clavius-Gymnasiums und für Sportvereine.
Dazu ist allerdings zu sagen, dass auf der vorgesehenen Trasse für den Straßenneubau erst vor kurzem eine Baugenehmigung erteilt wurde (befristet auf zehn Jahre), für eine Firma, die dort Millionen in Neubauten investiert. Die Straßenpläne werden also in absehbarer Zeit nicht verwirklicht.

Die Geisfelder Straße 1 und die direkt benachbarte Obere Schildstraße 27 wurden erst 2012 erworben. Eine der Wohnungen ist noch vermietet. Die Stadt rechnet damit, dass der Bauinvestor des Glaskontor-Geländes die direkt dort angrenzende Obdachlosenunterkunft TH2 als nicht verkaufsförderlich betrachtet und als solche eleminiert haben möchte. Aus diesem Grund hat die Stadt in vorauseilendem Investoren-Gehorsam schon mal die oben genannten Adressen als Ausweichquartier gekauft. Außerdem könnte die geplante bahnparallele Innenstadttangente auch für dieses Gebäude von Bedeutung sein. Ob sie ein Abriss notwendig machen würde, wird nicht ausdrücklich erwähnt. Bemerkenswert ist der Satz, „dass eine Herrichtung zu Wohnzwecken derzeit weder wirtschaftlich sinnvoll noch nachhaltig wäre“. Es bleibt aber doch zu hoffen, dass die von der Stadtverwaltung selbst genannte mögliche Nutzung als Obdachlosenunterkunft auch als „Wohnzweck“ und nicht etwa als „Lagerzweck“ eingeschätzt wird.

Die vierte Adresse ist schließlich das so genannte Lossa-Haus in der Gaustadter Hauptstraße 107, das mit mehreren Nutzungsvorschlägen bis hin zur Symphoniker-Akademie schon in die jüngsten Schlagzeilen kam. Der Kauf fand 2004 statt. Der gültige Bebauungsplan sieht einen Abbruch und eine öffentliche Grünfläche samt Teich vor. Nach dem Erwerb wohnten noch eine Zeit lang Mieter in dem Haus, seit deren Auszug steht es leer. Was weiter mit dem Bau geschieht, bleibt dem Stadtrat bzw. der öffentlichen Diskussion überlassen. Die Substanz ist schlecht, für Wohnzwecke wäre eine aufwändige Generalsanierung notwendig.

 

Standpunkt der GAL:

  • Memmelsdorfer Straße 45: Die Planungen für die bahnparallele Innenstadttangente sind Jahrzehnte alt. Die aktuelle geschätzten Kosten sind immens hoch. Die Notwendigkeit bzw. mögliche Alternativen, speziell auch für die Kreuzung Memmelsdorfer Straße/ Coburger Straße/ Ludwigstraße sind erneut zu überprüfen. Die GAL hat dies bereits im Juli 2012 beantragt. Eventuell könnte auf einen Abriss verzichtet und das Haus wieder bewohnbar gemacht werden.
  • Jäckstraße 76: Seit langem wird für Bamberg ein Gebäude für ein soziokulturelles Zentrum gesucht: einfach, kein Wohn-Niveau, mit Eigenleistung der Nutzer herzurichten, möglichst geringe städtische Investitionskosten. Angesichts der Tatsache, dass in absehbarer Zeit das Gebäude ohnehin nicht abgerissen wird, wäre diese Möglichkeit zu prüfen.
  • Geisfelder/Schildstraße: Eine Verlegung des Obdachlosenwohnheims kommt für die GAL nur dann in Frage, wenn es für diese eine Verbesserung der Wohnsituation bringt. Die Begründung „Obdachlose sind für Reihenhauseigentümer keinen zumutbare Nachbarschaft“ ist inakzeptabel. Die GAL wird eine Ortsbesichtigung beantragen.
  • Lossa-Haus Gaustadt: Auch nach Einschätzung der baupolitischen Sprecherin der GAL wäre eine Generalsanierung des Lossa-Hauses keine sinnvolle Investition. Ein Abriss ist vertretbar. Dies sollte dann aber auch zügig geschehen und der Bebauungsplan umgesetzt werden.

sys


Obere Schildstraße 27


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