BAmberger Thema
Mietspiegel rechtzeitig anpassen | 15.07.2015
Soziales, Aktuelles, Presse-Mitteilung, BA-Thema
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GAL-Antrag beruft sich auf BGB-Bestimmung – Betroffene klagen gegen die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft
Pressemitteilung Die Angemessenheitsgrenzen für die so genannten „Kosten der Unterkunft“ sollen angehoben werden, das beantragt jetzt Tobias Rausch von der GAL-Stadtratsfraktion. Hinter der Abkürzung KdU verbirgt sich das Geld, das Bedürftige wie z.B. Hartz-IV-BezieherInnen bekommen, um ihre Miete zu zahlen. Die Angemessenheit der Mieten ergibt sich aus dem qualifizierten Mietspiegel, der aufgrund repräsentativer Befragungen im Jahr 2013 erstellt wurde. Ist die tatsächliche Miete eines Leistungsempfängers höher, wird der darüber liegende Betrag nicht mehr übernommen, sondern muss von dem Betroffenen irgendwie selbst finanziert werden – oder er muss sich eine neue Wohnung suchen. Dass genau das so schwierig ist, betonen seit Jahren Experten der Bamberger Wohlfahrtsverbände, die Menschen in finanziellen Schwierigkeiten beraten. Sie beklagen, dass die am Mietspiegel orientierten KdU eben nicht ausreichen, um Menschen an der Armutsgrenze ausreichend mit Wohnraum zu versorgen. Der Mietspiegel, so ihre Kritik, gebe wohl die durchschnittliche Mietsituation aller vorhandenen Wohnungen wieder, nicht aber in Bezug auf die Wohnungen, die auch wirklich aktuell für Wohnungssuchende zur Verfügung stünden. Ein Antrag des Familienbeirats, die KdU an einer anderen Vorgabe auszurichten, nämlich an der Wohngeldtabelle nach dem Wohngeldgesetz, die auch im Landkreis Bamberg herangezogen wird, scheiterte vor kurzem im Familiensenat gegen die Stimmen von GAL und BaLi. Nun startet Tobias Rausch einen neuen Versuch, den Betroffenen wenigstens in geringem Maß zu helfen, auch wenn er einräumt, „ dass das nicht genug sein wird“. In seinem Antrag beruft Tobias Rausch sich auf §558d des Bürgerlichen Gesetzbuches, der vorschreibt, dass ein qualifizierter Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden muss. „Das bedeutet, dass auch die KdU entsprechend der Preissteigerung angehoben werden müssen.“ Eigentlich müsste die Stadtverwaltung das von sich aus in die Wege leiten. „Aber da sind wir aufgrund unserer Erfahrung skeptisch“, so Rausch. Die GAL hatte bereits hartnäckig gegen eine jahrelange rechtswidrige Festsetzung der KdU in Bamberg gekämpft, die erst mit der Einführung des Mietspiegels beendet wurde. Ob die momentane Praxis bei den Kosten der Unterkunft rechtlich korrekt ist, wird sich vor Gericht erweisen. Laut GAL sind derzeit 16 Klagen von Betroffenen anhängig, die sich darauf berufen, dass die aktuell geltenden Angemessenheitsgrenzen für die KdU nicht der Realität entsprechen und somit unrechtmäßig sind. „Für die Betroffenen“, so Tobias Rausch, „wäre es unabhängig von Mietspiegel und KdU-Höhe vor allem wichtig, dass überhaupt mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Während teure Studi-Apartments leer stehen, fehlen auf der anderen Seite größere günstige Wohnungen – eine Folge der misslungenen Stadtentwicklung von Stadtverwaltung und Stadtratsmehrheit in den letzten Jahren. Die sich aneinander reihenden Verzögerungen bei der Konversion sorgen zudem für großen Unmut.“ sys |
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