BAmberger Thema

Recht für Asylbewerber gilt auch in Bamberg 25.09.2012
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GAL kritisiert, dass Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht umgesetzt wird

Pressemitteilung

„AsylbewerberInnen sollen in Bamberg nicht schlechter behandelt werden als anderswo in Deutschland, und Bundesverfassungsgerichtsurteile gelten hier ebenso wie überall!“ Das meint GAL-Stadträtin Kiki Laaser und sieht sich zu ihrem eigenen Erstaunen veranlasst, einen Antrag zu stellen, der darauf abzielt, dass ein Urteil des obersten deutschen Gerichtshofes in Bamberg beachtet wird.

Hintergrund ist der kurz vor den Sommerferien verkündete Gerichtsspruch, wonach das Existenzminimum und das Prinzip eines menschenwürdigen Lebens auch AsylbewerberInnen gilt. Laut Bundesverfassungsgericht sind diesen deshalb deutlich höhere Leistungen zu bezahlen als es bisher Praxis war, denn die Sätze wurden seit den 90er Jahren nicht mehr angepasst. Unter anderem ist das so genannte Taschengeld von 40,90 Euro auf rund 130 Euro monatlich zu erhöhen und zwar gegebenenfalls rückwirkend seit Jahresbeginn 2011.

Tatsächlich, so die GAL in einer Pressemitteilung, wird den in Bamberg lebenden Asylsuchenden seit August 2012 ein erhöhtes Taschengeld ausbezahlt, allerdings nur 107 Euro. Die Kommune komme auf diesen Betrag, weil sie sich auf eine andere Regelbedarfsstufe des Sozialgesetzbuches beziehe als im Gerichtsurteil vorgesehen, so die GAL. Und genau das hält Stadträtin Kiki Laaser für nicht zulässig, weil sie gegen jegliche übliche Praxis in der Handhabung der Sozialgesetze steht.

Nach Angaben des Bayerischen Flüchtlingsrats gibt es einige Städte und Landkreise in Franken, die ähnlich verfahren. Fast alle anderen Kommunen in Bayern und im übrigen Deutschland zahlen jedoch neuerdings ein Taschengeld gemäß Gerichtsurteil aus. „Die Bamberger Praxis ist nicht akzeptabel und unwürdig und muss sofort eingestellt werden“, meint Kiki Laaser.

Mit ihrem Antrag will sie noch einer weiteren Maßnahme zuvorkommen, die ebenfalls aus ihrer Sicht nur als „schikanös“ gegenüber Flüchtlingen und Asylsuchenden einzustufen ist. Laut einer Empfehlung des bayerischen Sozialministeriums soll das erhöhte Taschengeld künftig Begründung dafür sein, dass AsylbewerberInnen in Bayern in ihren Versorgungspaketen keine Gesundheits- und Hygieneartikel mehr erhalten. „Seife, Pflaster, Deo, Zahnpasta und ähnliches sollen nun also wegfallen“, erklärt Kiki Laaser und sieht darin eine „klare Missdeutung des Richterspruchs zum offenbar beabsichtigten Nachteil der Flüchtlinge.“

Generell möchten die Grünen die Versorgungs- und Lebensmittelpakete für Asylsuchende ganz abschaffen, denn Bayern ist eines der wenigen Bundesländer, die den Leistungsberechtigten keinen monatlichen Geldbetrag auszahlen, sondern vorgepackte Pakete mit Essen und Sachgütern verteilen. Die Stadt Bamberg, so fordert Laaser, solle darauf hin wirken, dass diese „fragwürdige und vehement kritisierte Praxis“ auch in Bayern endlich abgeschafft werde.

sys

 


Uschi Dreiucker pixelio.de


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