Aktuell

Da lachen ja die Wähler! 16.01.2015
Klatsch+Tratsch, Aktuelles, BA-Thema, Bauen+Denkmal, Sylvia Schaible
Seit Jahren versucht die GAL zu erreichen,
dass Bambergs Innenstadt und Weltkulturerbe
in Wahlkampfzeiten von hässlichen Plakatfluten
verschont bleiben. Der Antrag wird im Rathaus
im Schneckentempo bearbeitet. Und der OB
setzt angeblich auf eine „freiwillige Selbstbeschränkung“ der Parteien.

Glosse

Interessiert an einer neuen kommunalpolitischen Verwaltungsposse? Da hätte die GAL mal wieder was zu berichten.

Es geht um eine „Satzung für Wahlwerbung auf kommunalen Werbeflächen“. Eine solche hat die GAL für Bamberg beantragt - nicht zum ersten Mal, sondern schon öfter, wir haben aber mittlerweile aufgehört, die diesbezüglichen Vorstöße im Stadtrat zu zählen. Die anderen Parteien haben bisher noch nie mitmachen wollen.

Es geht darum, dass es nicht nur der GAL ein Dorn im Auge ist, wenn während der Wahlkampfzeit die Innenstadt und das Weltkulturerbe mit Plakaten zugepflastert sind und kein Baum oder Laternenmast von stimmenheischenden Wahlwerbeslogans verschont bleibt.

In anderen Städten wird so etwas durch eine Regelung im Ortsrecht, eben eine Satzung, verhindert. Dann darf nicht mehr jede Partei irgendwo plakatieren, sondern das wird zentral organisiert und nur an ausgewählten Stellen vorgenommen. Alle sind gleich behandelt (gewichtet nach Stärke der jeweiligen Partei im Kommunalparlament), die WählerInnen können sich trotzdem informieren, und das Stadtbild bleibt vom wüsten Plakat-Durcheinander verschont.

Einen solchen Antrag stellte die GAL Ende März 2014 – ein neuerlicher Anlauf nach der Kommunalwahl im Frühjahr, als wieder die Innenstadt nur so vor Grinsegesichtern in Überlebensgröße strotzte.

Die Stadtverwaltung machte sich sofort mit umwerfendem Elan daran, zu recherchieren, wie so etwas denn woanders läuft: Innerhalb der folgenden achteinhalb Monate fragte sie bei den anderen drei (in Zahlen: 3) kreisfreien Städten in Oberfranken nach, nur um festzustellen, dass es dort solche Satzungen nicht gibt.

Das war insofern ein bisschen doof, weil die GAL in ihrem Antrag sechs bayerische Städte mit Ortsrechtsvorschriften für kommunale Wahlwerbung aufgezählt hatte, die aber halt nicht in Oberfranken liegen. Dort wurde aber nicht nachgefragt. Vielleicht war eine so überbordende Recherche der Stadtverwaltung nicht mehr zuzumuten: Drei gleichlautende Anfragen in acht Monaten auf die Reihe zu bringen, das ist schon arg am bürokratischen Limit.

Oder aber der OB ließ die Mini-Umfrage direkt ergebnisorientiert gestalten. Denn aus den Antworten zieht er nun die Konsequenz, dass auch Bamberg keine Satzung erhalten solle, sondern allenfalls ein Übereinkommen der Parteien mit freiwilliger Selbstbeschränkung. So würden es jedenfalls die anderen oberfränkischen Städte regeln, teilte er in einem Schreiben an die GAL mit. Einen Blick über den oberfränkischen Tellerrand hinaus, gar ein von der Linie Bayreuth-Coburg-Hof abweichendes Handeln ist ihm offenbar nicht vorstellbar. Er habe deshalb die Stadtverwaltung beauftragt, „die Parteien um Meinungsbildung zu ersuchen“.

Selbstbeschränkung von Parteien im Wahlkampf? Da lachen ja die Wähler! Die von Wahl zu Wahl immer mehr ausufernden Plakat-, Broschüren- und Flyer-Fluten deuten klar in die gegenteilige Richtung. Die GAL fordert deshalb eine Abstimmung ihres Vorschlags „Satzung“, durch die ein viel konsequenterer Schutz des Stadtbilds möglich wäre.

Bis dahin können wir ja schon mal Wetten abschließen, womit wir eher rechnen dürfen: mit der Bearbeitung und Abstimmung des Antrags im Rathaus oder mit der nächsten Wahl.

sys



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