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Gerichtsbeschluss gibt GAL-Klage gegen OB Recht 1.08.2014
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Verwaltungsgericht Bayreuth stärkt am Beispiel Bamberg Rechte von Räten in ganz Bayern

Pressemitteilung

Die Post, die die GAL-Stadtratsfraktion vor kurzem aus Bayreuth erhielt, könnte Konsequenzen für Bamberg und darüber hinaus für ganz Bayern haben. Dabei handelt es sich nur um eine einfache Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts, die es aber in sich hat.

Hintergrund war die Klage der grünen Stadtratsfraktion vom Februar 2014. Darin hatte die GAL gegenüber dem Oberbürgermeister die geschäftsordnungsmäßige Behandlung eines Antrags vom Dezember 2010 eingeklagt. Dieser wurde angeblich seither im Rathaus bearbeitet und kam trotz mehrfacher Mahnungen bis hin zur  Regierung von Oberfranken auf keine Tagesordnung eines Stadtratsgremiums.

Erst die Klage brachte Bewegung in die Sache: Im April 2014 – dreieinhalb Jahre nach Antragstellung – befasste OB Starke den Finanzsenat und die Vollsitzung mit dem GAL-Antrag. Der ursprüngliche Klageantrag war damit erledigt und wurde vor Gericht nicht mehr verhandelt. Der Oberbürgermeister entging auf diese Weise einer Verurteilung zur Behandlung des Antrags im Stadtrat.

Zu beschließen hatte das Verwaltungsgericht jedoch in Bezug auf die Verfahrenskosten – und dieser Beschluss ging nun voll zu Lasten der Stadt, die sämtliche Kosten zu tragen hat. Doch dahinter steckt mehr als eine Entscheidung über ein paar Hundert Euro. Das Gericht hatte nämlich derjenigen Partei die Kosten aufzuerlegen, die „im Verfahren voraussichtlich unterlegen wäre“. In seinem Beschluss stellt das Verwaltungsgericht ausdrücklich fest, „dass die Klage zulässig war und in der Sache Erfolg gehabt hätte.“ Die GAL sieht sich deshalb zu Recht als Siegerin des Verfahrens. Und tatsächlich beinhaltet der Gerichtsbeschluss eine Stärkung der Rechte von kommunalen MandatsträgerInnen generell und ist ein Novum in der bayernweiten Rechtssprechung.

Die gegnerische Partei, Oberbürgermeister Starke als Vertreter der Stadt Bamberg, hatte argumentiert, dass die GAL-Stadtratsfraktion nicht klageberechtigt und die Klage deshalb unzulässig sei. Diesem Argument folgte das Gericht nicht. Es sprach der Fraktion sogar ausdrücklich ein „Rechtsschutzbedürfnis“ zu, also die Möglichkeit, konkret das Antragsrecht auch vor Gericht durchzusetzen.

sys

Unten zum Download

  • der aktuelle Artikel aus dem Fränkischen Tag von Michael Wehner mit einem lesenswerten Kommentar
  • der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 17.7.2014

Schon 2009 waren nicht behandelte GAL-Anträge ein Thema. Zum 25. Geburtstag hatte sich die GAL-Fraktion damals vom OB die Schublade gewünscht, in der ihre Anträge immer verschwinden. Der OB überreichte stattdessen eine eigens angefertigte Karikatur von Marc Buchner, auf der ein antragfressendes Monster in der Schublade zu sehen ist. Die Schublade samt Monster wollte der OB damals offensichtlich zwecks weiterer Verwendung noch behalten.


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