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Die Sozialklausel gilt! | 11.12.2018
Bauen+Denkmal, Aktuelles, BA-Thema
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Dafür sorgte die GAL-Stadtratsfraktion beim Bauvorhaben Kunigundendamm 80.
Bericht aus dem Bausenat Das Hochhaus Kunigundendamm 80, bislang Sitz des BMW-Authauses Sperber, ist unter Dach und Fach – mit Sozialquote. Der Investor plante eigentlich, die Sozialklausel-Auflage nicht vor Ort zu erfüllen. Diese sieht vor, dass 20% des zu bauenden Wohnraums aus Mietwohnungen mit 20jähriger Mietpreisbindung bestehen muss, sieht allerdings die Möglichkeit vor, dies auch an anderer Stelle zu verwirklichen. Dafür hatte der Investor das Megalith-Neubaugebiet in Gaustadt im Auge. Doch wann dort überhaupt ein Baubeginn ist, steht noch in den Sternen. Die anderen Fraktionen wollten dem Investor dieses Zugeständnis machen, doch die GAL wollte sich keine Katze im Sack andrehen lassen. Außerdem ist es Ziel der GAL, sozial gut durchmischte Gebiete zu planen, also auch am Kunigundendamm nicht nur hochpreisige, sondern ebenso preisgünstige Wohnungen für Menschen mit nicht so üppigem Geldbeutel anzubieten. Deshalb beantragte GAL-Stadtrat Ralf Dischinger im Juli 2018, die Sozialquote vor Ort umzusetzen und keinen anderen Durchführungsvertrag mit dem Investor zu machen. Nun, im weiteren Schritt des Bebauungsplanverfahrens, in der Bausenatssitzung, musste dieser Antrag gar nicht mehr abgestimmt werden. Denn der Investor kam von sich aus – bzw. angestoßen durch den GAL-Antrag – zum Umdenken und änderte seine Pläne. Im Durchführungsvertrag mit der Stadt verpflichtet sich der Investor (ein Unternehmen der Klappan-Gruppe) zum Bau der preisgebundenen Mietwohnungen am Kunigundendamm 80. Sogar Kollege Kuntke von der SPD lobte, dass die GAL mit ihrer Hartnäckigkeit dies erreicht habe. sys |
An dieser Stelle wird das Hochhaus Kunigundendamm 80 entstehen. |
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