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Mehr Knöllchen für Radwegparken in Bamberg | 6.02.2018
Verkehr, Aktuelles, BA-Thema
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Weil die GAL beharrlich blieb, gab es innerhalb eines Jahres ca. 50% mehr Geldbußen.
Es ist nicht nur ärgerlich, sondern auch richtig gefährlich, wenn Autos auf Radwegen halten oder parken, so dass Radfahrende ausweichen müssen. Auf den benachbarten Gehweg dürfen sie das nicht! Und urplötzliches Ausscheren auf die befahrene Straße, womöglich noch über eine hohe Bordsteinkante, kann ungeheuere Unfallrisiken bergen. Das versuchte die GAL seit längerem in der verkehrspolitischen Diskussion klar zu machen. Denn die Praxis des Parküberwachungsdiensts PÜD drückte bei solchen eindeutigen Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung meist beide Augen zu. Im September 2016 gab es allerdings Rückenwind von Seiten des Umweltreferats, und die PÜD-Mitarbeiter*innen erhielten Anweisung, Radwegparken strenger zu ahnden. Ende 2017 legte die Stadtverwaltung auf Anfrage der GAL eine Knöllchen-Statistik vor, die immerhin eine Entwicklung in die richtige Richtung zeigt. Stellte man im gesamten Jahr 2016 noch 223 Verwarnungsgelder zwischen 10 und 35 Euro aus, waren es von Januar bis November 2017 schon 337. Die Ahndung von Halten und Parken auf Radwegen dürfte sich also innerhalb dieses einen Jahres um mehr als 50% gesteigert haben. Laut Stadtverwaltung sind die Erfolge darauf zurückzuführen, dass PÜD-Personal seit jetzt auch gezielt auf Radrouten eingesetzt wird und häufiger zu Berufsverkehrszeiten. Und man ist wohl mit dem Augenzudrücken nicht mehr so großzügig: Nicht nur das Parken (= mehr als dreiminütiges Halten), sondern auch das Halten an sich wird nun geahndet (deutliche Steigerung: 2016 ein Mal Verwarnungsgeld, 2017 neun Mal). Auch Schutzstreifen für Radfahrende scheinen dem PÜD mehr am Herzen zu liegen: Für ihre Blockade mussten 2016 nur drei Autofahrende ins Portemonnaie greifen, 2017 waren es 25. Gut so! Allerdings könnte man das halb gefüllte Glas mit gewissem Recht auch als halb leer bezeichnen: Trotz der erfreulichen Zunahme an Verwarnungen wurde im Jahr 2017 wohl ziemlich genau ein Falschparker pro Tag gemaßregelt – das lässt eine ziemlich erkleckliche Dunkelziffer an nicht erwischten „Übeltäter*innen“ vermuten. Es ist also noch Luft nach oben. PÜD – go! sys
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Ja, auch ganz kurz halten, ist schon ein Verstoß - zumindest auf dem Radweg. |
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