Aktuell

Die GAL hat das, was sie wollte
- und wurde in ihrer Einschätzung bestätigt
21.06.2012
Soziales, Aktuelles, BA-Thema
Sozialstiftung - Offensichtlich nur der Gang zum Gericht hat nun dazu geführt, dass der Oberbürgermeister die umstrittene Stellungnahme der Regierung von Oberfranken herausrückte. Und daraus geht klar hervor: SSB-Geschäftsführer Frauenknecht hat gegen einen Stiftungsratsbeschluss verstoßen.

Der Streit vor Gericht ist beigelegt, denn die GAL hat endlich das bekommen, was sie wollte und schließlich vor Gericht einklagte. Bei der letzten Sitzung des Stiftungsrats der Sozialsstiftung (SSB) übergab Oberbürgermeister und Stiftungsratsvorsitzender Andreas Starke die fragliche Stellungnahme an die Stiftungsräte. Damit gelangte diese natürlich zur Kenntnis der übrigen StadträtInnen - womit das Anliegen der GAL erfüllt ist. Die GAL hat deshalb ihren Antrag auf Eilentscheidung beim Verwaltungsgericht Bayreuth zurückgezogen. Traurig genug ist es, dass erst ein Gericht ins Spiel kommen musste, um dem Stadtrat wichtige Informationen vom Oberbürgermeister zu verschaffen.

Der Stadtrat hat es somit schwarz auf weiß: Mit dem Kauf einer Arztpraxis in Forchheim durch die Sozialstiftung im Jahr 2009 verstieß Xaver Frauenknecht eindeutig gegen einen Beschluss des Stiftungsrats. Denn dieser stimmte dem Kauf nur "vorbehaltlich der Billigung der Stiftungsaufsicht" (= Regierung von Oberfranken) zu. Eine solche Billigung lag nicht vor, das bestätigte nun die Regierung von Oberfranken selbst. Mithin setzte sich der Geschäftsführer bewusst über den Beschluss hinweg, indem er den Kauf tätigte. Auch diese Auffassung teilt die Regierung von Oberfranken.

Noch vor nicht allzu langer Zeit war die Stiftungsrätin der GAL, Ulrike Heucken, bei einer Sitzung des Stiftungsrats harsch angegangen worden, weil sie diese Einschätzung deutlich äußerte. Ihr wurde mit rechtlichen Schritten gedroht, sollte sie dies noch einmal behaupten. Das erübrigt sich nun, denn die Behauptung stimmt.

Dem Oberbürgermeister dürfte diese Tatsache wenig schmecken, will er doch Ende Juni den Vertrag mit dem SSB-Geschäftsführer um weitere fünf Jahre verlängern - der Stadtrat entscheidet am 27. Juni. Da passen grundlegende und folgenschwere Verfehlungen wie diese schlecht ins Bild. Wohl deshalb versuchte er, die Stellungnahme so lange wie möglich zurückzuhalten. Sie lag bereits seit 16.2.2012 im Rathaus vor - eine Herausgabe an die Stadtratsfraktion sowie an die Stiftungsräte wurde aber mit zum Teil an den Haaren herbeigezogenen Begründungen verweigert.

Frauenknechts Rechtsanwalt Dr. Heller, früher selbst Stiftungsratsmitglied für die CSU und "altgedienter", unzählige Male beauftragter juristischer Berater der Sozialstiftung, versuchte noch mit semantischen "Verknetungen" des Wortes Billigung an der Stellungnahme der Regierung von Oberfranken etwas zu ändern. Ohne Erfolg - die Regierung blieb bei ihrer Beurteilung.

Welche Folgen das Ergebnis nun hat, ist unklar. Bisher sieht es so aus, als würde es die Mehrheit der Stiftungsratsmitglieder sag- und klaglos hinnehmen, wie Frauenknecht ihre Autorität als Aufsichtsgremium der Sozialstiftung untergräbt. Aus Sicht der GAL handelt es sich dabei ohnehin nicht um die einzige schwerwiegende Verfehlung in der Geschäftspolitik Frauenknechts. Die GAL dringt deshalb nach wie vor darauf, den Vertrag mit Frauenknecht nicht zu verlängern und die Stelle stattdessen neu auszuschreiben.

sys



Foto: Erich Weiß


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