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Such den Unterschied! 7.11.2016
Bauen+Denkmal, Aktuelles, BA-Thema
Drei Plan-Entwürfe im Bebauungplanverfahren Megalith-Gelände – einer von 2013, einer vom März 2016 und einer vom November 2016. Wer findet den Unterschied???

Hintergrund

Sie zieht sich schon ziemlich lange hin die Geschichte um eine Bebauung des ehemaligen Ziegelei-Geländes der Firma Megalith: Im Jahr 2008 gab es den ersten Entwurf für eine Bebauung und ein entsprechendes Verfahren wurde eingeleitet.

Der nach der ersten Bürgerbeteiligung überarbeitete Entwurf von 2013 (siehe Abbildung) ging dann in die zweite Bürgerbeteiligung, an der sich 16 „Träger öffentlicher Belange“ (kurz TöB, also Behörden und Verbände) und 5 Bürger*innen beteiligten. Zwei Jahre später, 2016, wurde die nächste "Überarbeitung" des Entwurfs vorgelegt (siehe Abbildung). Nach dem Unterschied zwischen den beiden Plänen muss man tatsächlich lange suchen, er besteht in nur einem einzigen Punkt: eine Mauer an der nördlichen Abgrenzung des Baugebiets wurde um einen Meter verlängert.

In dem Plan nach der dritten Bürgerbeteiligung (wieder mit 16 TöB- und 4 Bürger-Einwendungen), der in dieser Woche im Bausenat vorgelegt wird, sind gar keine Änderungen mehr festzustellen (siehe Abbildung). Oder finden Sie einen Unterschied?

Kaum zu glauben, dass so wenig Veränderung so lange dauert. Und das, obwohl der OB immer wieder darauf beharrt, dass seine Verwaltung mit Hochdruck daran arbeitet, neuen Wohnraum zu schaffen.

Und auch kaum zu glauben, dass der Plan, der so großes Optimierungspotential hat, quasi dauerhaft unverändert bleibt. Insgesamt ist der Entwurf konventionell und austauschbar:

  • 45 freistehende Einfamilienhäuser
  • 23 Kettenhäuser
  • 35 Reihenhäuser
  • 3 Geschosswohnungsbauten mit einer unbestimmten Anzahl von Wohnungen

Die GAL stand der Planung auf dem Megalith-Gelände übrigens von Anfang an skeptisch gegenüber und kritisierte den Entwurf als unzeitgemäßes, flächenfressendes „Baugebiet von der Stange“. Wir befürworteten zwar die Entwicklung des Geländes grundsätzlich, forderten aber schon 2008 mehr Projektflächen für innovatives Wohnen, autofreies Wohnen, Mehrgenerationen- und soziale Wohnprojekte usw.

Inzwischen ist die Dringlichkeit, sozialen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, noch größer geworden. Die Quote für Sozialwohnungen, welche die GAL seit vielen Jahren generell als Bestandteil von B-Plänen fordert, ist auch diesmal nicht im Entwurf der Verwaltung enthalten. Vermeintlich sozial will man sich mit dem Bauland-Modell geben. Durchaus ein sinnvolles Modell – für Familien mit mittlerem Einkommen – aber keine sinnvolle Reaktion darauf, dass Bamberg dringend Wohnungen für die Einkommensschichten im unteren Bereich braucht: Die können sich mangels Kapital den Kauf eines Einfamilienhauses nämlich überhaupt nicht leisten, mag es auch noch so gefördert sein.

sys

 

 Das Baugebiet von der Stange - 23.03.2016 11:52

Bebauungsplan-Entwurf 2013

Bebauungsplan-Entwurf 2016, März

Bebauungsplan-Entwurf 2016, November


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