BAmberger Thema

Wegwerf-Kaffeebecher und Wegwerf-Satzung? 20.10.2011
Umwelt+Klima, Aktuelles, BA-Thema, LGS 2012
Was soll eine städtische Abfallwirtschaftssatzung, wenn sich die Stadt nicht einmal bei ihren eigenen Veranstaltungen dran hält? Ab in den Abfall???

Regeln und Vorschriften müssen für alle gleichermaßen gelten. Das meint jedenfalls die GAL-Stadtratsfraktion, wenn sie nun auf Einhaltung der Abfallwirtschaftssatzung pocht.

Hintergrund für eine diesbezügliche Anfrage an den Oberbürgermeister ist (mindestens) ein Verstoß gegen die Satzung beim Baustellenfest Ende September auf dem Landesgartenschau-Gelände. Dort wurde am Gastro-Punkt in der Nähe des südlichen Anfangs des Fischpasses von der Firma Kaiserdom Kaffee in Pappbechern ausgeschenkt. Die Becher wurden zwar gegen Pfand ausgegeben, dieses diente aber nur dazu, das Zurückbringen der leeren Becher durch die Gäste zu sichern. Die Beschäftigten sparten sich so das Einsammeln der leeren Becher - in jedem Fall landeten sie im Müll. Laut Abfallwirtschaftssatzung ist dies verboten, es müssen wiederverwertbare Getränkegefäße eingesetzt werden.

In ihrer Anfrage will die GAL nun wissen, warum die Abfallwirtschaftssatzung hier nicht beachtet wurde, ob es eine Ausnahmegenehmigung für diesen Ausschank gab, und wenn ja, worauf diese sich begründet.

Die GAL hält es für nicht akzeptabel, wenn gerade bei Veranstaltungen, die unter (indirekter) Regie der Stadt stattfinden - immerhin ist die LGS eine stadteigene GmbH - von der Stadt gesetzte Vorschriften nicht eingehalten werden. Und das, während bei etwa dem Austraßenfest oder der Sandkerwa von Amtsseite akribisch auf Einhaltung eben dieser Vorschriften geachtet wird und Verstöße auch umgehend und streng geahndet werden.

sys


Ute Kawik pixelio.de

Solche Becher soll es bei öffentlichen Veranstaltungen nicht geben.


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