BAmberger Thema

Kein Abschiebelager auf dem Konversionsgelände! 18.08.2015
Soziales, Aktuelles, BA-Thema, Konversion
Rote Karte nicht für Flüchtlinge, sondern für die verfehlte Asylpolitik und "Unwillkommenskultur" der CSU! Die GAL will Flüchtlinge wirklich willkommen heißen, dafür braucht es aber andere Rahmenbedingungen.

Standpunkt

Die geplante so genannte „Ankunfts- und Rückführungseinrichtung" für Balkanflüchtlinge auf dem Bamberger Konversionsgelände wird von der Grün-Alternativen Liste GAL im Bamberger Stadtrat nicht mitgetragen – und das aus folgenden Gründen:

  1. Tatsächlich handelt es sich um ein Abschiebelager, in dem Flüchtlinge aus den Balkanstaaten einzig zu dem Zweck konzentriert und isoliert werden, um möglichst schnell eine Abschiebung durchzuführen. Das bedeutet eine diskriminierende Sonderbehandlung dieser Hilfe suchenden Menschen, denn sie haben genauso wie alle anderen das Recht, dass ihr Asylantrag individuell und sorgsam geprüft wird. Eine Zwei-Klassen-Einteilung von Asylsuchenden tragen wir nicht mit.
  2. Der Plan eines Abschiebelagers für Balkan-Flüchtlinge treibt die von der CSU-Staatsregierung in Bayern zu verantwortende missratene Migrationspolitik auf die Spitze. Sie drängt Menschen, die in wirtschaftlicher Not sind, zwangsweise in das Asylverfahren, weil sie sonst keinerlei Möglichkeiten zur Migration haben. Stattdessen sollte diesen Menschen, die auf unserem Arbeitsmarkt zudem durchaus gebraucht werden, eine ordentliche und realistische Perspektive geboten werden.
  3. Die Ghettoisierung von Flüchtlingen einer bestimmten Herkunft ist dazu angetan, vorhandene Vorurteile in der Bevölkerung zu schüren, Unfrieden zu stiften und Aufstände (auf beiden Seiten) zu provozieren. So wird die Gesellschaft eher gespalten als zur Solidarität ermuntert. Die von Bayern geplanten Abschiebelager stellen einen neuen Höhepunkt staatlicher „Unwillkommenskultur“ dar.

 

Die GAL will stattdessen Flüchtlinge jeglicher Herkunft willkommen heißen und ist deshalb auch bereit, eine Unterkunft in der geplanten Größe (1500 Flüchtlinge) in Bamberg einzurichten, dies jedoch unter anderen Rahmenbedingungen.

In der Sitzung des Feriensenats am Donnerstag, 20.8.2015, wird die GAL deshalb beantragen, dass die Vereinbarung zwischen Freistaat Bayern und Stadt Bamberg in folgenden Punkten geändert bzw. ergänzt wird.

1.    Die Aufnahmeeinrichtung nimmt Flüchtlinge aus allen Ländern auf, die dann gleichermaßen ein rechtsstaatliches Asylverfahren durchlaufen können.

2.    Für die Unterbringung der Flüchtlinge wird ein „individueller Wohnbereich“ von mindestens 7 Quadratmetern eingehalten, wie er in der Leitlinie des bayerischen Sozialministeriums vom April 2010 für Gemeinschaftsunterkünfte festgelegt ist und wie er von Innenminister Herrmann am 14.8.2015 bei der Besprechung mit dem Ältestenrat im Bamberger Rathaus mündlich zugesichert wurde. Da dies mit der bisherigen Gebäudeplanung nicht zu erreichen ist, sind zusätzliche Gebäude einzuplanen.

3.    Der hintere Teil der Flynn-Area (ca. 50%) sowie die Pines-Housing-Area und der Lindenanger sind zeitgleich für den Bamberger Wohnungsmarkt herzurichten, so dass diese sowohl Einheimischen also auch Flüchtlingen (anerkannt oder mit Auszugsberechtigung) als normale Wohnungen zur Verfügung stehen. Dies ist in den Verhandlungen mit der BImA durchzusetzen und eine Voraussetzung dafür, dass die geplante Unterkunft für 1500 Asylsuchende eingerichtet wird.

4.    Auch wenn die Flüchtlingsunterkunft nicht von der Stadt Bamberg selbst betrieben wird, so befindet sie sich doch auf dem Stadtgebiet und es kann und wird der Stadt und der Bamberger Bevölkerung nicht egal sein, wie die Menschen dort und auch im Stadtgebiet leben.
Deshalb richtet die Stadt Bamberg ein ehrenamtliches Ombudsteam ein, das sich aus fünf bis acht Personen zusammen setzt, die aus Stadtrat, Stadtverwaltung, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Ehrenamtsinitiativen kommen sollen. Dieses Ombudsteam soll Ansprechpartner, Botschafter, Vermittler im Sinne eines guten Zusammenlebens in Bamberg sein. Die Mitglieder des Ombudsteams sollen die Einrichtung in regelmäßigen Abständen besuchen und begutachten, was vom Betreiber zu gestatten ist. Am Eingang zur Einrichtung wird darüber hinaus eine erweiterte Pförtnerloge eingerichtet, die nicht nur von Security-Leuten besetzt ist, sondern auch von SozialberaterInnen, und die sozialberaterische Funktionen erfüllt: Hilfestellung für Flüchtlinge, Information und Orientierung von BesucherInnen, Konflikt-/Notfallmanagment.
Für alle Antragspunkte beantragt die GAL Einzelabstimmung.

 


Beim Ältestenrat am 14.8.2015: (v.l.) OB Andreas Starke, Sozialministerin Emilia Müller, Innenminister Joachim Herrmann, Bürgermeister Dr. Christian Lange


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