BAmberger Thema
Bestandserhalt ist möglich | 6.07.2015
Konversion, Aktuelles, BA-Thema, Bauen+Denkmal, Ursula Sowa
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Der nun beschlossene Rahmenplan für das
Konversionsgelände ist noch nicht das Gelbe vom Ei, aber tragbar. Die GAL wertet ihn nicht als Abrissplan, vor allem weil Nutzungen (zeitlich vor einem Abriss) noch möglich bleiben und der Bestand im Plan festgehalten ist. Bericht aus dem Konversionssenat Im Vorfeld der Sitzung habe ich regelrecht dafür gekämpft, dass dieser Rahmenplan mit dem gesamten Gebäudebestand (schwarz eingestrichelt, siehe auch Rahmenplan im pdf-Download unten) den StadträtInnen zugänglich gemacht wurde. Wir hätten sonst zur Vorbereitung der Konversionssenatssitzung nur den Rahmenplan ohne Bestandseintrag erhalten! In der Sitzung hingen dann zwei Rahmenpläne an der Wand, der mit und der ohne Bestandseintrag. Der GAL-Antrag, den Rahmenplan mit Bestandseintrag dem Beschluss zugrunde zu legen, wurde vom OB Starke positiv aufgegriffen und zur Abstimmung gestellt. Gegen zwei Stimmen – Heinrich Schwimmbeck (BaLi) und Norbert Tscherner (BBB) – wurde der Rahmenplan so verabschiedet. Das ist deshalb wichtig, weil so der Bestand (sei es als Option für Abriss oder Erhalt) immer mitgedacht werden kann. Aus meiner Sicht ist dieser Plan kein Abrissplan, sondern ein Plan, der den Bestand durchaus erhalten kann, wenn die Nachfrage besteht. Auch für die „überplanten“ Bestandsgebäude bedeutet der Plan kein Abriss sofort, er sieht den Wegfall von Gebäuden nur in Zukunft vor. Diese kann auch in 20 oder 30 Jahren liegen. Wenn Bedarf besteht, könnten diese „überplanten“ Gebäude also bis dahin bewohnt bleiben, ihre Wohnressource also noch „verkonsumiert“ werden. Ein Abriss ist durch den Rahmenplan nicht zwingend, nur angedacht. Der einzige Punkt, der fehlt, ist die Elementary School, um die muss man extra kämpfen! Zusammenfassend kann ich festhalten, dass unser GAL-Antrag, ein grünes Band von Ost nach West bis zum fishing-lake vorzusehen, berücksichtigt wurde. Unser Antrag, ein Energie-, ein Verkehrs-, ein Landschaftspflegekonzept zu erstellen, wurde für die weitere Bearbeitung aufgenommen. Berater Prof. Kunibert Wachten machte darauf aufmerksam, dass der Zeitplan – 20 Jahre Entwicklungsphase – außerordentlich ambitioniert sei. Im Laufe dieser Zeit wird der Rahmenplan als flexibles Instrument gehandhabt. Das heißt – und das ist wichtig: Er ist nicht rechtlich verbindlich, hat nicht den juristischen Stellenwert eine Bauleitplanes, begründet also keinen Rechtsanspruch, weder auf Bebauung noch auf Abriss. Der Beschluss des Stadtrates von April 2015, den Wohnungsbestand weitestgehend zu erhalten, wurde im Konversionssenat am 30.6.2015 noch einmal von allen Senatsmitgliedern einstimmig bekräftigt, so dass die GAL diesem Rahmenplan als Grundlage für weitere Verhandlungen zugestimmt hat. Was ist neu? Die neu eingeführten "Wohnbaufeld-Streifen" entlang des grünen Bandes widersprechen dem Konzept des Wettbewerbsgewinners morphologic, das an diesen Stellen Experimente in den Bestandsnebengebäuden (Schuppen u. ä.) zugelassen hätte. Das ist aus GAL-Sicht bedauerlich. Fallengelassen wurde die Idee von Lorenzen, den Berliner Ring niveaugleich als Stadtstraße auszubauen, stattdessen wird eine grüne Brücke vorgeschlagen. Wir hätten die Idee Lorenzen noch nicht so schnell begraben und können uns vorstellen, sie überprüfen zu lassen. Ursula Sowa |
Ausschnitt aus dem im Konversionssenat am 30.6.15 beschlossenen Rahmenplan |
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