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GAL schaltet Rechtsaufsicht ein | 27.08.2012
Soziales, Aktuelles, BA-Thema, Finanzen
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Die Stadt handelt bewusst rechtswidrig - auf Kosten armer Menschen. Entwickelt sich die Traumstadt etwa zum rechtsfreien Raum?
Kommentar Muss man von Bamberg aus nach Bayreuth "petzen" gehen, wenn man einfach nur erreichen will, dass bedürftige Menschen das bekommen, was ihnen zusteht? Es scheint so. Die GAL hat mittlerweile eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Regierung von Oberfranken eingelegt, weil die Stadt Bamberg es mit Hängen und Würgen vor sich her schiebt, die Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-EmpfängerInnen zu erhöhen - so wie sie es eigentlich gemäß Gesetz und Rechtsprechung tun müsste. Und nicht nur das: Es werden diesbezügliche Vollzugshinweise aus dem bayerischen Sozialministerium schlicht ignoriert, es werden Beschlüsse des Bamberger Stadtrats einfach nicht umgesetzt, und die Verwaltung handelt permanent rechtswidrig weiter. Dabei gibt sogar inzwischen mehrere Gerichtsurteile, die dies in Einzelfällen korrigierten. Aber: Soll nun etwa jedeR Betroffene vor Gericht ziehen, um sein Recht einzuklagen? Eine Stadt muss doch in der Lage sein, von sich aus rechtmäßig zu agieren. So langsam kann man wirklich daran zweifeln, ob das Rechtsstaatsprinzip sich im Rathaus überhaupt schon herumgesprochen hat. Und man kann ins Rätseln kommen, was eigentlich im Kopf des Juristen und Oberbürgermeisters Andreas Starke vorgeht. Bleibt zu hoffen, dass die Regierung von Oberfranken mal ordentlich juristischen Wind macht. sys ist ein Armutszeugnis für die Stadt - 24.09.2012 10:43 - HartzIV-Leute müssen es ausbaden - 24.07.2012 10:28 |
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