BAmberger Thema

Scheinheiligkeit!!!
Warum die GAL einen fraktionsübergreifenden Antrag
von SPD, CSU und FW nicht mit unterzeichnet hat,
ihm im Stadtrat dennoch zustimmen wird.
12.02.2014
Soziales, Aktuelles, BA-Thema
Im Wahlkampf sind manchen alle Mittel recht, auch unlautere Politik: Da werden von SPD und CSU Dinge beantragt, die genau dieselben Fraktionen noch vor kurzem und mehrfach abgelehnt haben. Da waren es noch GAL-Anträge.

Stellungnahme der GAL-Stadtratsfraktion

 

Für den von SPD-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Metzner initiierten gemeinsamen Antrag von SPD, CSU und Freien Wählern wurde auch die GAL um Mitunterzeichnung gebeten. Die GAL-StadträtInnen haben dies aus folgenden Gründen abgelehnt:

 

1.) Der SPD-CSU-FW-Antrag fordert, die Angemessenheit einer Wohnung für ALG-2-Haushalte („Kosten der Unterkunft“, KdU) an der Wohngeldtabelle plus 10% auszurichten, was eine wesentliche Anhebung der KdU bedeutet.

Dazu die GAL:

Die GAL beantragte erstmals im Juli 2011, die KdU anzuheben. Bereits damals war klar, dass durch drastisch gestiegene Mieten in Bamberg und den angespannten Mietwohnungsmarkt die aktuell wirksamen KdU-Zahlungen der Stadt rechtswidrig (!) sind. Darauf hat die GAL wiederholt im Stadtrat hingewiesen. Der Stadtrat nahm jedoch keine Anhebung vor.

Mit einem Dringlichkeitsantrag vom 26.11.2012 für die Haushaltsberatungen im Dezember 2012 beantragte die GAL, gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, ganz konkret eine Anhebung der KdU-Angemessenheitsgrenzen gemäß Wohngeldtabelle plus 10%. Dieser Antrag wurde von CSU und SPD abgelehnt. Der Antragsinhalt entspricht haargenau dem des nun aktuell von diesen Fraktionen gestellten Antrags!!! Tatsächlich erfolgte zwar zum 1.1.2013 eine geringfügige Erhöhung (nur 5% in Relation zum 1.1.2009), die aber völlig ungenügend ist.

Am 25. November 2013 stellte die GAL erneut einen Antrag für die Haushaltsberatungen, der diesmal eine sehr bescheidene Anhebung der KdU um nur 3% im Vergleich zum 1.1.2013 forderte. Auch dieser Antrag wurde von CSU und SPD abgelehnt.

Der nun vorliegende fraktionsübergreifende Antrag, der nun plötzlich das fordert, was von denselben Fraktionen zuvor mehrfach abgelehnt wurde, ist vor diesem Hintergrund als rein populistischer Antrag zum Stimmenfang im Wahlkampf zu werten.

 

2.) Der SPD-CSU-FW-Antrag will nicht ausgegebene Gelder des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes für andere soziale Zwecke zugunsten bedürftiger Familien verwenden.

Dazu die GAL:

Tatsächlich gab es Ende des Jahres 2012 – ein Jahr nach Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets – zu viel Gelder, die vom Bund an die Stadt Bamberg gingen und von dieser nicht an bedürftige Kinder ausgezahlt wurden. Allerdings kam das überhaupt erst nach einer Anfrage der GAL-Stadtratsfraktion ans Licht. Es handelte sich um 140.000 Euro. Die GAL beantragte damals umgehend, unterstützt vom Kollegen Weinsheimer (FW), diesen Betrag zur Finanzierung von Schulsozialarbeit an Grundschulen zu verwenden. Bei den Haushaltsberatungen wurde dies aber von SPD und CSU abgelehnt. Die 140.000 Euro wurden auch sonst für keine Zwecke genutzt, die bedürftigen Kindern zugute gekommen wären – vielmehr verschwanden sie einfach im Haushaltsetat der Stadt Bamberg.

Seit dem Jahr 2013 wird das Bildungs- und Teilhabepaket spitz abgerechnet, das bedeutet, dass der Bund nur exakt so viel Geld an die Kommunen überweist, wie die auch tatsächlich an bedürftige Familien, die Anträge an das Bildungs- und Teilhabepaket stellen, auszahlen. Mithin ist Antragspunkt 2 des Antrags obsolet, ebenso wie der Finanzierungsvorschlag (Restgelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket) für alle im Antrag genannten Maßnahmen.

Vor gut einem Jahr (Ende 2012) hätten SPD und CSU armen Kindern Gutes tun können, sie haben es abgelehnt. Heute, wo es gar nicht mehr möglich ist, beantragen sie es. Das ist scheinheilig.

 

Vor diesem Hintergrund ist die GAL-Stadtratsfraktion nicht willens, einen solchen Antrag, der in seinen wesentlichen Punkten schlichtweg als unlauter bezeichnet werden muss, mit zu unterzeichnen. Gleichwohl wird die GAL selbstverständlich die Punkte, die eine von der GAL seit langem geforderte Verbesserung für bedürftige Menschen darstellen (Verbesserungen bei KdU und mehr Informationen für die Betroffenen über das Bildungs- und Teilhabepaket) bei der Abstimmung im Stadtrat unterstützen.

sys



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