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Bei Anruf Auskunft? | 1.08.2019
Finanzen, Aktuelles, Presse-Mitteilung, BA-Thema
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Gibt man im Rathaus zu offenherzig Adressen von Bürgerinnen und Bürgern heraus?
Pressemitteilung Geht die Stadt zu lax mit den Adressen ihrer Einwohnerinnen und Einwohner um? Das fragen sich die Bamberger Grünen und wollen dies im Stadtrat diskutieren. Welche Namen, Adressen und persönlichen Daten von der Stadt herausgegeben werden dürfen, ist im Prinzip bundesrechtlich geregelt, durch das Meldegesetz. Doch in bestimmten Bereichen handelt eine Kommune mit einem Ermessensspielraum und kann selbst entscheiden. Etwa wenn Adressbuchverlage Adressbücher herausgeben – wie erst vor kurzem das Bamberger Adressbuch in seiner 19. Auflage. Oder wenn Parteien zum Zweck der Wahlwerbung bestimmte Personengruppen abfragen. Auch Wirtschaftsunternehmen, Auskunfteien oder Adresshändler haben die legale Möglichkeit, in einem Rathaus Adressen von Bürgerinnen und Bürgern zu erhalten. Wie die Praxis im Bamberger Rathaus ist, will GAL-Stadträtin Petra Friedrich nun genauer wissen. „Welche Anfragen von welchen Anfragenden gibt es? In welchem Umfang werden Daten herausgegeben, wann wird abgelehnt? Hat die Stadt dadurch Einnahmen?“ lauten ihre Fragen. Außerdem fordert sie eine Einschätzung der Praxis durch den städtischen Datenschutzbeauftragten, und sie fragt, ob Beschwerden von Seiten der Bürgerschaft eingegangen sind. Kritisch sieht Friedrich die Handhabung der Widerspruchsmöglichkeit, die alle Bürgerinnen und Bürger laut Gesetz haben müssen. „Man muss explizit ins Rathaus gehen und seinen Widerspruch auf die Herausgabe persönlicher Daten zu Protokoll geben“, weiß sie. Sie hält das nicht mehr für zeitgemäß, auch wenn es gesetzeskonform ist. „In Zeiten von hohen Ansprüchen an den Datenschutz müsste umgekehrt die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger eingeholt werden, bevor etwas herausgegeben wird.“ Ziel des Antrags der Grünen ist eine Überprüfung der Rathauspraxis und gegebenenfalls Änderungen für die Zukunft. sys |
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