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Beschluss des Finanzsenats zur Musikschule 8.12.2011
Kultur, Aktuelles, BA-Thema, Bildung+Schule, Verkehr, Soziales
Die Musikschule wird in die ehemalige Probstei von St. Getreu am Michelsberg umziehen. Die GAL hatte versucht, verkehrs- und sozialspolitische Zugeständnisse herauszuholen. Zum Teil ist das gelungen. Hier der gefasste Beschluss im Detail.

Der Finanzsenat fasste am 7.12.2011 mehrheitlich den Beschluss, dass die Musikschule künftig in der ehemaligen Probstei von St. Getreu auf dem Michelsberg residiert. Die GAL hatte dagegen von Anfang an vor allem sozialpolitische und verkehrspolitische Bedenken, wie viele BürgerInnen vor allem im Berggebiet auch. (Siehe Link unten zum Beitrag vom 3.11.2011)

Am allerliebsten hätte die GAL-Stadtratsfraktion die Sache mit der Verlegung der Musikschule noch einmal neu angegangen und besser gelegene Räumlichkeiten gesucht. Aber in der Sitzung wurde Dringlichkeit geltend gemacht und eine Neusuche war bei den anderen Fraktionen von vorneherein nicht durchzusetzen.

GAL-Stadtrat Peter Gack verpackte die Bedenken der GAL deshalb in einen Antrag, der den Beschluss zum Umzug an verschiedene Begleitmaßnahmen bzw. Voraussetzungen knüpfen sollte. Dass dies auch wirklich geschieht, muss nun gut beobachtet werden.

Hier der GAL-Antrag im Wortlaut und was daraus geworden ist (GAL-Antrag in grün, gefasster Beschluss bzw. Behandlung in schwarz)


1. Kenntnisnahme

2. Der Finanzsenat stimmt einer Planung für den Umzug der städtischen Musikschule in das Propsteigebäude (Dientzenhofer-Bau) grundsätzlich zu.

Der Finanzsenat stimmt der geschilderten Vorgehensweise zu (heißt Umzug der Musikschule in die Probstei)

3. Vor einer endgültigen Beschlussfassung ist ein Raumkonzept vorzulegen, welches sicherstellt, dass zukünftig auch in den Stadtteilen - über das Angebot der musikalischen Früherziehung hinaus -  Musikschulunterricht angeboten wird.

Es ist sicherzustellen, dass ein Raumkonzept vorgelegt wird, welches gewährleistet, dass zukünftig auch in den Stadtteilen - über das Angebot der musikalischen Früherziehung hinaus -  Musikschulunterricht angeboten wird.

4. In einer Schulraumentwicklungsplanung ist zu klären, wie sich der Raumbedarf in den Grund- und Hauptschulen entwickelt.

(von GAL zurückgezogen)

5. Vor der endgültigen Beschlussfassung ist eine qualifizierte Elternbefragung zum Umzug durchzuführen.

(mehrheitlich abgelehnt)

6. Im Falle einer Unterbringung der Musikschule im Propsteigebäude ist zusätzlich die Unterbringung der Nachwuchsakademie der Bamberger Symphoniker – ggf. auch weitere Nutzungen - anzustreben. Hierfür ist eine angemessene Miete mit den Symphonikern zu verhandeln.

(wurde in einem anderen Tagesordnungspunkt sinngemäß so beschlossen)

7. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit es nicht sinnvoller erscheint, das Anwesen St-Getreu-Straße 14 im jetzigen Zustand von der St-Getreu-Stiftung zu einer vergleichsweise günstigen Pacht anzupachten und die Investitionen für die Sanierungsmaßnahmen im Anwesen St-Getreu-Straße 14 durch die Stadt Bamberg selbst durchzuführen.

(unverändert genauso beschlossen)

8. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Modell für ein Kombi-Ticket zu entwickeln, in dem in der Unterrichtsgebühr die kostenlose Nutzung des ÖPNV beinhaltet ist (Musikschulticket).

(unverändert genauso beschlossen)

9. Die Verwaltung wird beauftragt, vor der endgültigen Beschlussfassung, Vorschläge für verkehrsberuhigende Maßnahmen im Berggebiet (insbesondere kommunale Verkehrsüberwachung) zu unterbreiten.

(mehrheitlich abgelehnt, mit der Begründung, dass es bereits einen Auftrag des Umweltsenats mit demselben Inhalt gibt, was zutrifft, siehe Link unten zum Beitrag vom 21.11.2011).



Pressestelle Stadt Bamberg


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