BAmberger Thema

"Kosten der Unterkunft“ steigen zugunsten der sozial Schwachen 4.11.2015
Soziales, Aktuelles, BA-Thema
Es tut sich was. Die Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger werden angepasst. Und die Fortschreibung des Mietspiegels wird vorbereitet. Erfreuliche Anzeichen für ein sich etablierendes Umdenken im Rathaus.

Hintergrund

Es war ein langer Kampf der GAL, bis die Notwendigkeit einer regelmäßigen Erhöhung der „Kosten der Unterkunft“ (KdU) auf die Agenda von Stadtverwaltung und Stadtrat kam. (Zur Erklärung: KdU sind die Mietkosten, die den Leuten gezahlt werden, die von Hartz IV oder anderen Sozialleistungen leben müssen.) Da bei den KdU freilich nicht einfach so jede Miete gezahlt wird, sondern nur ein angemessener Betrag, ist es wichtig, dass die KdU-Mietobergrenzen immer wieder angepasst werden, entsprechend dem generellen Anstieg von Mieten. Und genau darum ging es beim Konversionssenat.

Wie gesagt, die GAL hat über Jahre (beginnend mit einem Antrag 2011) gegen viel zu niedrige KdU-Grenzen in Bamberg gekämpft. Und lange Zeit wehrten sich Rathaus und Politik mit Händen und Füßen gegen eine Anhebung, denn es hätte dem städtischen Haushalt mehrere 100.000 Euro jährlich an zusätzlichen Sozialausgaben beschert. Stückweise gelang es aber, diese sogar rechtswidrige KdU-Praxis aufzubrechen. Der Durchbruch kam im Rahmen des qualifizierten Mietspiegels, der im April 2014 vom Stadtrat beschlossen wurde und rückwirkend zum 1.1.2014 in Kraft trat. Er stellte erstmals empirisch fundierte und belastbare Aussagen über die Durchschnittsmieten in Bamberg dar und legte auf dieser Basis die KdU fest.

Freilich muss auch der Mietspiegel immer wieder angepasst werden, und das geschah nun im Konversionssenat. In dem Rahmen wurde auch der GAL-Antrag auf Anpassung der KdU-Obergrenzen behandelt. Beide Größen hob man entsprechend der bundesweiten Preisindex-Steigerung zwischen dem 1.7.2013 (Stichtag für Erhebung bei Mietspiegel-Erarbeitung) und dem 1.7.2015 an, und zwar um 1%. Die Stadt kostet das im Jahr 50.000 Euro.

Zu hoffen ist, dass die Verwaltung dies auch ohne den vorsorglichen GAL-Antrag vorgenommen hätte, so wie es nach zwei Jahren ihre gesetzliche Aufgabe war. Und erfreulich ist dabei, dass – auch wenn es nur ein geringer Betrag für jeden einzelnen Betroffenen ist – die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben offenbar nicht mehr strittig ist wie noch vor ein paar Jahren.

Die Verwaltung schlug sogar gleich noch die Vorgehensweise für die nächsten Jahre vor: Der Mietspiegel soll dann richtig fortgeschrieben und Ende 2017 beschlossen werden, also mit Datenerhebungen spezifisch für die Stadt Bamberg. Und noch etwas hat die Stadt Bamberg löblicherweise veranlasst. Noch im November wird der bayerische Ministerrat entscheiden, ob die Stadt Bamberg in die Wohngebieteverordnung aufgenommen wird. Dann könnten alle gesetzlichen Möglichkeiten zur Eindämmung steigender Mieten greifen: Kappungsgrenze, Kündigungsbeschränkung nach Wohnungsumwandlung, Mietpreisbremse.

Vielleicht hat sich ja im Rathaus endlich etwas getan und der massive Wohnraummangel ist ins dortige Bewusstsein vorgedrungen. Erfreuliche Indizien dafür liegen vor. Dann wäre zu hoffen, dass die Rathaus-Hirnregion „sozialer Wohnungsbau“ demnächst auch von wachstumsfördernder Erkenntnis befallen wird – denn hier ist noch etliches zu tun.

sys

 



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