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Koppenhofspielplatz wird gebaut | 20.07.2015
Soziales, Aktuelles, BA-Thema, Bauen+Denkmal, Finanzen
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Die GAL ist hartnäckig geblieben und hat sich durchgesetzt: 2016 sollen extra Gelder bereit gestellt werden, um in der Koppenhofkaserne einen Spielplatz zu bauen.
Bericht aus dem Kultursenat Damit wird endlich ein rechtswidriger Zustand beendet, der seit mehr als zehn Jahren besteht. Endlich kommen Kinder und Familien zu ihrem Recht. Zur Geschichte des "nicht existenten Koppenhofspielplatzes" mehr im Link unten auf der Seite. 120.000 Euro empfiehlt der Kultursenat, im Haushalt 2016 einzustellen, um den Koppenhof-Spielplatz zu bauen. Das Geld soll als Sondermittel gelten und nicht aus dem normalen Spielplatzbudget kommen, so wie es die GAL beantragt hatte. Ganz sicher ist das freilich immer noch nicht, denn der gesamte Haushalt 2016 wird am Jahresende erst vom Finanzsenat erarbeitet und dann vom Stadtrat beschlossen. Interessant sind die Informationen des Sitzungsvortrags zum Spielplatzbudget der Stadt, aus dem die vorhandenen Spielplatze saniert und unterhalten werden. Aufgrund der jährlichen Sicherheitsinspektion werden die auf den Spielplätzen nötigen Maßnahmen vom zuständigen Gartenamt je nach Dringlichkeit in drei Prioritäten gegliedert: Für die Priorität I (höchste Dringlichkeit) sind Maßnahmen in Höhe von 182.000 Euro angemeldet. Für Priotirät II Maßnahmen in Höhe von 200.000 Euro, für Priorität III 380.000 Euro. Tatsächlich zur Verfügung stehen im aktuellen Haushalt 140.000 Euro, das heißt: Ein guter Teil wird ohnehin schon auf nächstes Jahr verschoben. Im Jahr 2016 wandern aufgrund fortschreitender Sanierungsbedürftigkeit aber schon wieder Maßnahmen von Priorität II in I bzw. von III in II. Kurzum, das Gartenamt hinkt seinen Aufgaben aufgrund Geldmangels hinterher. Das ganze läuft übrigens unter dem so gesehen nicht mehr ganz passenden Motto "Spielplatzoffensive". Die jetzt notwendig gewordenen 120.000 Euro Extramittel sind aus dieser Perspektive noch ärgerlicher. Denn sie wären vermeidbar gewesen, wenn die Stadt ihre vertraglichen Ansprüche gegen den säumigen Investor geltend gemacht hätte und nicht hätte verjähren lassen. Und man hätte das Geld ebenso gut für die Maßnahmen auf der Warteliste (zusätzlich!) brauchen können. Investorengeklüngel hat - wie man sieht - vielfältige Konsequenzen. |
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