BAmberger Thema

Feste Mietquote beim Katharinenhof 22.05.2015
Bauen+Denkmal, Aktuelles, BA-Thema
Eine alte Forderung der GAL wurde umgesetzt und sozial verträglicher Mietwohnraum gesichert.

Bericht aus dem Bausenat

So langsam tut sich etwas und es kommt auch in den Köpfen der Verwaltung an, dass man sozial verträglichen Mietwohnraum planerisch steuern und sichern kann. Seit Jahren fordert die GAL, dass bei Bebauungsplänen eine Quote mit definierter Höchstmiete festgelegt wird, an die sich der Investor dann zu halten hat.

Beim Katharinenhof ist das nun zum zweiten Mal (nach dem Neubaugebiet TSV 1860 an der Eichendorffstraße) gelungen.
Mit dem Vorhabenträger wird die Stadt einen städtebaulichen Vertrag schließen, wonach dieser sich verpflichtet „ca. 24 % der endgültigen Gesamtwohnfläche (= 600 m²) für mindestens 10 Jahre als Mietwohnungen im Eigentum“ zu behalten. „Für diese Wohnungen im sanierten Bestandsgebäude Nürnberger Straße 9 wurde vereinbart, dass die Basismiete bei Erstbezug den Betrag von 8, 00 €/m² nicht übersteigen darf.“ (Zitat aus dem Sitzungsvortrag)

Ein Erfolg, über den die GAL sich freut.

Dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan für das Gelände eines ehemaligen Autohändlers an der Nürnberger Straße, nördlich des Katharinenhofs, stimmten die beiden GAL-Stadträtinnen im Bausenat dennoch nicht zu. Die Denkmalpflege hatte nur zähneknirschend ihre Einwilligung ausgesprochen, die Heimatplfege die Pläne gänzlich abgelehnt. Und die GAL schloss sich deren Kritik an, dass die geplante Bebauung sich nicht in die Umgebung einfügt, maßstäblich nicht den vorhandenen Denkmalbauten anpasst und ein Fremdkörper sein wird.

Mit den Stimmen der Mehrheit wurde der Bebauungsplan aufgestellt. Es steht nun noch die Baugenehmigung für den Investor aus, die jedoch quasi sicher ist, nachdem der Plan bereits mit ihm entwickelt und auf ihn zugeschnitten wurde.

sys


Zugang zum Baugebiet nördlich des Katharinenhofs von der Nürnberger Straße aus. Dahinter soll innerstädtischer Wohnraum entstehen.


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